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Antriebs- Und Schneideinheit - PRONAR PDF300 Betriebsanleitung

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PRONAR PDF300
(1)
Kupplungsdreieck,
Befestigungsbolzen für die Unterlenker, (5) Splint, (6) Befestigungsbolzen für den Oberlenker
Die Kupplungsvorrichtung (ABBILDUNG 3.3) dient zum Anschließen des Mähwerks an die
Dreipunktaufhängung des Schleppers. Das Mähwerk verfügt über ein Kupplungsdreieck (1),
das unten an die vordere Dreipunktaufhängung des Schleppers über die Bolzen (4) und am
oberen Befestigungspunkt über den Bolzen (6) angeschlossen wird, die durch Splinte (5)
gesichert sind. Der Anschluss erfolgt durch Einrasten des Schnappriegels (2) am Rahmen
der Aufhängung. Um die Verbindung zu lösen, dient der Hebel (3).

3.4 ANTRIEBS- UND SCHNEIDEINHEIT

Das Mähwerk PDF300 ist für den Betrieb mit Zapfwellen mit einer Drehzahl von 1000 U/Min.
bestimmt und kann an Schlepper angeschlossen werden, bei denen die Drehrichtung der
Zapfwelle (A) (ABBILDUNG 3.4) von vorne auf den Schlepper blickend dem Uhrzeigersinn
entspricht..
Falls
entgegengesetzter Drehrichtung der Zapfwelle anzuschließen, muss der zentrale Antrieb des
Mähwerks (1) ausgebaut und um 180° gedreht werden - siehe KAPITEL 4.3 „ANSCHLIEßEN
AN DEN SCHLEPPER".
Das Drehmoment der Zapfwelle des Schleppers wird mithilfe einer Teleskop-Gelenkwelle mit
Reibkupplung (4) auf das zentrale Getriebe des Mähwerks (1) übertragen. Aus dem
zentralen Getriebe wird über die Welle (3) der Antrieb auf das Getriebe des Antriebs des
Schneidbalkens (2) übertragen. Anschließend wird über ein Verbindungselement mit
Doppelgelenk (6) der Antrieb auf die erste Scheibe des Schneidbalkens (5) übertragen. Die
Drehrichtung der Scheiben sowie die Arbeitsrichtung der Maschine sind durch Pfeile
gekennzeichnet. Die Scheiben sind mit linken und rechten Schneidmessern ausgestattet.
Wenn sich die Scheiben im Uhrzeigersinn drehen, werden rechte Messer an den Scheiben
montiert, bei einer Drehrichtung im entgegengesetzten Uhrzeigersinn linke Messer - siehe
KAPITEL 5.1 „KONTROLLE UND AUSWECHSELN DER SCHNEIDMESSER"
ACHTUNG
Die Maschine ist für den Betrieb mit Schleppern bestimmt, die über eine Leistung von
mindestens 44kW / 60 PS verfügen.
Das Mähwerk darf ausschließlich mit einer Zapfwellendrehzahl von 1000 U/Min.
betrieben werden.
Für den Antrieb des Systems dürfen nur die vom Hersteller empfohlenen Teleskop-
Gelenkwellen verwendet werden.
(2)
Schnappriegel,
es
erforderlich
wird,
(3)
Hebel
die
Maschine
an
3.6
KAPITEL 3
des
Schnappriegels,
einen
Schlepper
(4)
mit

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