KAPITEL 2
• Es ist untersagt bei eingeschaltetem Antrieb der Maschine aus der
Schlepperkabine auszusteigen.
• Es ist verboten, im Arbeitsbereich des Mähwerks aufzuhalten.
• Es ist untersagt sich in der Nähe der Abdeckungen des Schneidwerks
aufzuhalten, bevor die drehenden Elemente zum Stillstand gekommen sind.
• Das Arbeiten mit dem Mähwerk bei Rückwärtsfahrt ist untersagt. Beim
Rückwärtsfahren muss die Maschine angehoben werden.
2.1.7 BEDIENUNG DER TELESKOP-GELENKWELLE
• Bei
Rückwärtsfahrten
ausgeschaltet werden.
• Die Maschine darf an den Schlepper ausschließlich mithilfe einer entsprechend
ausgewählten Teleskop-Gelenkwelle angeschlossen werden.
• Die Länge der Teleskop-Gelenkwelle muss in Übereinstimmung mit der
Bedienungsanleitung der Welle an den Schlepper angepasst werden.
• Auf dem Gehäuse der Teleskop-Gelenkwelle befinden sich Markierungen, die
angeben, welches Ende der Welle an den Schlepper angeschlossen werden
muss.
• Nie eine defekte Teleskop-Gelenkwelle verwenden, weil dies mit einem Unfall
droht. Eine defekte Welle ist zu reparieren oder durch eine neue zu ersetzen.
• Die Zapfwelle muss immer abgeschaltet werden, wenn das Mähwerk nicht
angetrieben werden muss oder wenn sich Schlepper und Mähwerk in einem
ungünstigen Winkel zueinander befinden.
• Die Kette, die das Mitdrehen des Wellengehäuses während des Wellenbetriebs
verhindert, muss an einem festen Konstruktionselement des Mähwerks befestigt
werden.
• Es ist verboten, Sicherheitsketten zum Stützen der Welle zum Abstellen oder
Transport der Maschine zu verwenden.
• Vor Beginn der Arbeiten muss die vom Wellenhersteller mitgelieferte
Bedienungsanleitung aufmerksam gelesen und die in ihr enthaltenen Hinweise
beachten werden.
• Die Antriebswelle muss über Schutzabdeckungen verfügen. Es ist verboten, die
Welle mit beschädigten oder fehlenden Sicherheitsvorrichtungen zu benutzen.
und
beim
Wenden
2.9
PRONAR PDF300
muss
der
Zapfwellenantrieb