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KAPITEL 1

1.2 BESTIMMUNG

Das
Front-Scheibenmähwerk
Sicherheitsanforderungen und Maschinennormen konstruiert.
Diese Maschine ist zum Mähen von kurzstieligen Pflanzen (Gras, Luzerne, usw.) auf
gesteinfreien und ebenen Grünflächen bestimmt. Der Transport von Personen und Tieren ist
verboten und wird als nicht mit dem Bestimmungszweck übereinstimmend betrachtet. Beim
Betrieb der Maschine sind die Verkehrsregeln sowie die in dem entsprechenden Land
geltenden Transportvorschriften zu befolgen. Jeder Verstoß gegen diese Vorschriften wird
vom Hersteller als nicht bestimmungsgemäß Nutzung behandelt.
ACHTUNG
Das Mähwerk darf nur gemäß seines Bestimmungszwecks verwendet werden. Die
Nutzung zu folgenden Zwecken ist untersagt:
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung zählen die vorschriftsmäßige und sichere
Bedienung sowie die Wartung des Anhängers. Aus diesem Grund ist der Benutzer
verpflichtet:
• sich mit dem Inhalt der BETRIEBSANLEITUNG vertraut zu machen und deren
Anweisungen zu befolgen,
• sich die Funktionsweise sowie den sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb des
Anhängers verständlich zu machen,
• die festgelegten Wartungs- und Einstellintervalle einzuhalten,
• die allgemeinen Arbeitssicherheitsregeln zu befolgen,
• Unfällen vorzubeugen,
• die Verkehrsregeln sowie die Transportvorschriften des Landes zu befolgen, in
dem der Anhänger betrieben wird,
• sich mit dem Inhalt der Betriebs- und Gebrauchsanleitung des Schleppers
vertraut zu machen und deren Anweisungen zu befolgen.
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• Transport von Tieren und Personen,
• Transport vom Material oder Gegenständen.
wurde
gemäß
1.3
PRONAR PDF300
den
geltenden

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