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Grundlegende Sicherheitsregeln; Nutzung Der Maschine; Vor Inbetriebnahme Der Maschine Muss Sich Der Benutzer Mit Dieser - PRONAR PDF300 Betriebsanleitung

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PRONAR PDF300

2.1 GRUNDLEGENDE SICHERHEITSREGELN

2.1.1 NUTZUNG DER MASCHINE

• Vor Inbetriebnahme der Maschine muss sich der Benutzer mit dieser

Betriebsanleitung und dem GARANTIESCHEIN genau vertraut machen. Während
des Betriebs müssen alle in der Anleitung aufgeführten Anweisungen befolgt
werden.
• Die Verwendung und Bedienung der Maschine darf nur durch Personen erfolgen,
die eine entsprechende Fahrerlaubnis für landwirtschaftliche Schlepper und
Maschinen besitzen und in der Bedienung der Maschine geschult wurden.
• Wenn die
verständlich
Vertragshändler oder direkt mit dem Hersteller aufnehmen.
• Eine fahrlässige und falsche Nutzung und Bedienung der Maschine sowie das
Außerachtlassen der in der vorliegenden Bedienungsanleitung enthalten
Anweisungen stellt eine Gefahr für die Gesundheit dar.
• Es wird auf das bestehende Restrisiko hingewiesen, weshalb das Befolgen der
Vorschriften für eine sichere Nutzung und vernünftiges Vorgehen bei der Nutzung
des Mähwerks zugrunde liegen müssen.
• Die Benutzung des Anhängers durch Personen ohne eine Fahrerlaubnis zum
Führen von landwirtschaftlichen Schleppern, sowie durch Kinder und unter
Alkohol- und Drogeneinfluss stehenden Personen ist untersagt.
• Die Missachtung der Sicherheitsregeln stellt eine Gefahr für die Gesundheit des
Bedieners oder Dritten dar.
• Es ist verboten, die Maschine entgegen ihrem Bestimmungszweck zu betreiben.
Jeder, der die Maschine nicht bestimmungsgemäß benutzt, trägt die volle
Verantwortung für alle aus diesem Betrieb der Maschine resultierenden Folgen.
Eine Verwendung der Maschine zu anderen als vom Hersteller vorgesehen
Zwecken wird als nicht bestimmungsgemäße Verwendung betrachtet und kann
zum Verlust des Garantieanspruches führen.
• Es ist verboten, eine defekte Maschine zu betreiben.
in der Bedienungsanleitung enthaltenen Informationen
sind,
bitte
Kontakt
mit
dem
den
2.2
KAPITEL 2
Hersteller
vertretenden
nicht

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