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KAPITEL 1

1.5 TRANSPORT

Das Mähwerk befindet sich beim Verkauf im komplett montierten Zustand und fordert keine
Verpackung. Es werden nur die technischen Unterlagen und eventuell elastische
Abdeckungen und Elemente der Sonderausstattung verpackt.
ACHTUNG
Beim selbstständigen Transport muss sich der Schlepperfahrer mit der vorliegenden
Bedienungsanleitung vertraut machen und die dort aufgeführten Anweisungen befolgen.
Beim Kfz-Transport ist das Mähwerk auf der Plattform des Transportmittels gemäß den
entsprechenden Sicherheitsvorschriften zu befestigen. Der Fahrzeugführer muss
während des Transports besondere Vorsicht walten lassen. Durch das Aufladen der
Maschine wird der Schwerpunkt des Fahrzeugs nach oben verlagert.
Die Auslieferung an den Benutzer erfolgt mithilfe eines Fahrzeugs oder Abholung durch den
Benutzer. Der Transport durch Anschluss an den Schlepper ist nur dann erlaubt, wenn sich
der Fahrer des Schleppers mit der Bedienungsanleitung des Mähwerks, insbesondere mit
den Sicherheitsvorschriften und der Anleitung für den Anschluss sowie mit den Vorschriften
für den Transport auf öffentlichen Straßen vertraut gemacht hat. Das Fahren eines
Schleppers mit angeschlossenem Mähwerk bei eingeschränkten Sichtverhältnissen ist
untersagt. Beim selbstständigen Transport auf öffentlichen Straßen muss sich das Mähwerk
immer in der Transportstellung befinden und entsprechend gesichert sein - siehe KAPITEL
4.4 „TRANSPORTFAHRT". Im Bereich der Beleuchtung müssen die Vorschriften der
Verkehrsordnung befolgt werden.
Beim Verladen des Mähwerks sind die allgemeinen Arbeitssicherheitsvorschriften für
Verladearbeiten zu beachten. Das Bedienpersonal der Verladevorrichtungen muss über
entsprechende Zulassungen für die Bedienung dieser Vorrichtungen verfügen. Nur
Hebevorrichtungen mit einer Tragkraft verwenden, die höher ist, als das auf dem Typenschild
angegebene Gewicht des Mähwerks. Dies betrifft ebenfalls die beim Verladenen Leinen,
Bänder und Ketten.
1.7
PRONAR PDF300

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