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Buderus Logano plus KB192i Planungsunterlage Seite 90

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Abgasanlagen
Bedingungen an Aufstellräume
Heizkessel der Bauart B
23P
müssen in Räumen aufgestellt werden, die eine ins Freie
führende Lüftungsöffnung von mindestens 150 cm
2 Öffnungen von je 75 cm
strömungstechnisch äquivalenten Querschnitten haben.
Für jedes über 50 kW Gesamt-Nennwärmeleistung
hinausgehende Kilowatt sind zusätzlich je 2 cm
erforderlich.
Drahtnetze oder Gitter dürfen den erforderlichen
Querschnitt nicht vermindern.
Heizkessel der Bauart B
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ohne Tür ins Freie oder Fenster, das geöffnet werden
kann, unabhängig vom Rauminhalt aufgestellt werden,
wenn die ausreichende Verbrennungsluftzufuhr und
ordnungsgemäße Abgasabführung sichergestellt ist
(Raumluftverbund nach DVGW-TRGI 2008,
Abschnitt 9.2.2).
Aufstellraum bei Nennwärmeleistung
Für den raumluftabhängigen Betrieb des Gas-Brennwert-
kessels Logano plus GB212 mit Nennwärmeleistungen
bis 100 kW ist kein besonderer Aufstellraum erforder-
lich.
Der Aufstellraum muss Lüftungsöffnungen ins Freie mit
folgenden Querschnitten aufweisen:
2
50 kW: 1 × 150 cm
50 kW: Die Lüftungsöffnungen müssen mindestens
2
150 cm
zuzüglich 2 cm
Gesamt-Nennwärmeleistung hinausgehende Kilowatt
betragen.
Möglich in Aufenthaltsräumen von Menschen ist
jedoch die Installation des Gas-Brennwertkessels
Logano plus KB192i/GB212 in Verbindung mit dem Bau-
satz GA-X (Geräteart B
33
nannten Gas-Brennwertkessel muss aber unter 35 kW
liegen. Bei der Luft-Abgas-Führung mit Bausatz GA-X
können keine Abgase in den Aufstellraum gelangen, weil
die Abgasleitung im Aufstellraum verbrennungsluftum-
spült ist. Allerdings muss die ausreichende Verbren-
nungsluftzufuhr über einen Verbrennungsluftverbund
sichergestellt sein.
Der Aufstellraum muss bei raumluftabhängigem Betrieb
folgende Anforderungen erfüllen:
• Der Aufstellraum darf nicht für andere Zwecke
genutzt werden, außer
– Für die Einführung von Hausanschlüssen,
einschließlich der Absperr-, Regel- und Mess-
einrichtungen
– Für die Aufstellung von Feuerstätten für flüssige
Brennstoffe, Wärmepumpen, Blockheizkraft-
werken oder ortsfesten Verbrennungsmotoren
– Für die Lagerung von Brennstoffen
• Im Aufstellraum dürfen keine Öffnungen zu anderen
Räumen, außer Öffnungen für Türen sein.
• Die Türen des Aufstellraums müssen dicht und selbst-
schließend sein.
• Der Aufstellraum muss gelüftet werden können.
Bei Feuerstätten für feste Brennstoffe darf die Nenn-
wärmeleistung 50 kW nicht überschreiten. Wenn das der
Fall ist, müssen die baurechtlichen Anforderungen an
Heizräume erfüllt werden.
90
(alte Benennung B
)
23
2
oder Leitungen ins Freie mit
2
dürfen in Räumen mit oder
100 kW
2
oder 2 × 75 cm
2
für jedes über 50 kW
). Die Kesselleistung der ge-
2
oder
Logano plus KB192i/GB212 – 6 720 820 401 (2017/01
)

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Diese Anleitung auch für:

Logano plus gb212

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