* Die gebremste Anhängelast kann unter Einhaltung des zulässigen Gesamtzuggewichts erhöht werden, sofern das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs hierbei
um denselben Betrag reduziert wird; Achtung: Das Fahren mit Anhänger kann bei einem gering beladenen Zugfahrzeug dessen Fahrverhalten beeinträchtigen.
Die angegebenen Werte für Gesamtzuggewicht und Anhängelasten gelten für eine maximale Höhenlage von 1000 Metern;
die aufgeführte Anhängelast ist in Schritten von weiteren 1000 Metern um jeweils 10 % zu reduzieren.
Seitens des Herstellers ist beim Fahren mit Anhänger eine Höchstgeschwindigkeit von maximal 100 km/h zulässig (zusätzlich
ist jedoch die geltende gesetzliche Regelung in Ihrem Land zu beachten).
Hohe Außentemperaturen können zu einer verminderten Leistung des Fahrzeugs zum Schutz des Motors führen; verringern
Sie bei Außentemperaturen über 37 °C die Anhängelast.