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Can-Am Commander 800R Bedienungsanleitung Seite 149

2012
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5) BEDINGUNGEN FÜR DIE GARANTIE
Die Garantie gilt nur dann, wenn jede der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
– Die Can-Am SSVs des Modelljahres 2012 müssen vom ersten Eigentümer neu
und ungebraucht bei einem Can-Am SSV-Vertreiber/-Händler gekauft werden,
der die Berechtigung für den Vertrieb von Can-Am SSVs in dem Land hat, in
dem der Verkauf erfolgte;
– Die von BRP vorgeschriebenen Inspektionen vor der Lieferung muss abge-
schlossen und dokumentiert sein;
– Das Produkt muss ordnungsgemäß durch einen Can-Am SSV-Vertragsvertrei-
ber/-händler registriert worden sein;
– Das Can-Am SSV des Modelljahres 2012 muss im EWR käuflich erworben wer-
den; und
– Die routinemäßigen Wartungsarbeiten müssen zur dauerhaften Übernahme
der Garantie, wie in der Bedienungsanleitung beschrieben, in den richtigen
Zeitabständen ausgeführt werden. BRP behält sich das Recht vor, die Garantie
nur dann zu übernehmen, wenn eine Prüfung ergeben hat, dass die Wartungs-
arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt wurden.
BRP wird diese eingeschränkte Garantie gegenüber einem Eigentümer bei pri-
vater Nutzung oder bei gewerblicher Nutzung nicht übernehmen, wenn eine der
vorstehenden Bedingungen nicht erfüllt ist. Solche Einschränkungen sind erfor-
derlich, damit BRP sowohl die Sicherheit seiner Produkte als auch die Sicherheit
seiner Kunden und der Öffentlichkeit schützen kann.
6) VORGEHENSWEISE ZUM BEANSPRUCHEN VON
GARANTIELEISTUNGEN
Der Kunde muss die Benutzung des SSV bei Auftreten einer Unregelmäßigkeit
einstellen. Der Kunde muss innerhalb von zwei (2) Monaten nach Auftreten eines
Material- oder Herstellungsfehlers einem Can-Am SSV-Vertreiber/-Händler, der
Wartungsarbeiten durchführen kann, davon Mitteilung machen und ihm Zugang
zu dem Produkt verschaffen und damit Gelegenheit zu einer Reparatur geben.
Der Kunde muss seinem Can-Am SSV-Vertragsvertreiber/-händler einen Beweis
über den Kauf des Fahrzeugs vorlegen und vor der Reparatur den Reparatur-/Ar-
beitsauftrag unterschreiben, damit die Reparatur unter die Garantie fällt. Alle
infolge dieser beschränkten Garantie ausgetauschten Teile gehen in das Eigen-
tum von BRP über.
Die Meldefrist richtet sich nach anwendbarer nationaler und lokaler Gesetzgebung
in Ihrem Land.
7) VERPFLICHTUNGEN VON BRP IN BEZUG AUF
GARANTIELEISTUNGEN
Unter dieser Garantie verpflichtet sich BRP einzig und allein, nach eigenem
Ermessen und ohne Material- oder Arbeitszeit zu berechnen, Teile zu reparieren,
die während normaler Verwendung, Wartung oder Service beschädigt wurden
bzw. diese Teile gegen neue Can-Am SSV-Originalteile durch einen beliebigen
Can-Am SSV-Vertragsvertreiber/-händler auszutauschen, und zwar für den hier
beschriebenen Garantiezeitraum und unter den hier beschriebenen Bedingungen.
BRPs Verantwortung beschränkt sich auf die Durchführung der notwendigen Re-
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