10.2 Kraftstoffe
Werkseitig sind folgende Kraftstoffe freigegeben:
•
Super Plus 98 nach DIN EN 228,
•
AVGAS 100 LL,
•
oder andere bleifreie Kraftstoffe mit einer Mindestoktanzahl
von ROZ 98 Oktan und MOZ 87 Oktan
Hinweise:
•
Kraftstoffleitungen müssen für die o. g. Kraftstoffe geeignet sein*).
•
Nur frische Kraftstoffe von Markenherstellern verwenden. Die Lagerfähigkeit von Kraftstoffen ist be-
grenzt. Bei Überlagerung können in offenen Tankanlagen leichtflüchtige Bestandteile des Kraftstof-
fes verdampfen und der Kraftstoff sich in seinen Eigenschaften verändern (Verringerung der Oktan-
zahl). Zusätzlich sind die Eigenschaften der Kraftstoffe saisonal abhängig.
•
Eine Verwendung von zusätzlichen Additiven ist nicht zulässig.
•
Das Mischen von verbleiten mit unverbleiten Kraftstoffen wird nicht empfohlen und sollte nur im Not-
fall erfolgen.
Achtung:
Der Einsatz anderer Kraftstoffe ist werkseitig nicht freigegeben.
*)
Kraftstoffe können Alkoholanteile enthalten.
Beachten Sie hierzu auch die Anweisungen des Flugzeugherstellers.
Ausgabe: 01.03.2016
Betriebs- und Wartungshandbuch L 1700
Seite: 42/48