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10.2 Kraftstoffe

Werkseitig sind folgende Kraftstoffe freigegeben:
Super Plus 98 nach DIN EN 228,
AVGAS 100 LL,
oder andere bleifreie Kraftstoffe mit einer Mindestoktanzahl
von ROZ 98 Oktan und MOZ 87 Oktan
Hinweise:
Kraftstoffleitungen müssen für die o. g. Kraftstoffe geeignet sein*).
Nur frische Kraftstoffe von Markenherstellern verwenden. Die Lagerfähigkeit von Kraftstoffen ist be-
grenzt. Bei Überlagerung können in offenen Tankanlagen leichtflüchtige Bestandteile des Kraftstof-
fes verdampfen und der Kraftstoff sich in seinen Eigenschaften verändern (Verringerung der Oktan-
zahl). Zusätzlich sind die Eigenschaften der Kraftstoffe saisonal abhängig.
Eine Verwendung von zusätzlichen Additiven ist nicht zulässig.
Das Mischen von verbleiten mit unverbleiten Kraftstoffen wird nicht empfohlen und sollte nur im Not-
fall erfolgen.
Achtung:
Der Einsatz anderer Kraftstoffe ist werkseitig nicht freigegeben.
*)
Kraftstoffe können Alkoholanteile enthalten.
Beachten Sie hierzu auch die Anweisungen des Flugzeugherstellers.
Ausgabe: 01.03.2016
Betriebs- und Wartungshandbuch L 1700
Seite: 42/48

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