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Koppe Caron 5 Eco Installations- Und Bedienungsanleitung Seite 9

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Inhaltsverzeichnis

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2. SICHERHEIT
2.1 Allgemeine Sicherheitshinweise
-
Die vorhandenen Sicherheitsmaßnahmen können nicht alle Unfallgefahren beim Umgang mit dem
Kaminofen ausschließen.
-
Bedenken Sie, dass einige Bauteile am Ofen (Abgasrohr, Sichtfenstertür, Verkleidungs-
Bedienelemente etc.) im Heizbetrieb heiß werden und daher eine Verbrennungsgefahr darstellen.
Daher bitte nur mit Handschuh bedienen.
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Kinder sollten nie unbeaufsichtigt am brennenden Kaminofen sein.
-
Verwenden Sie zum Anzünden nie Spiritus, Benzin oder andere brennbare Flüssigkeiten.
-
Verwenden Sie nur den in der Bedienungsanleitung angegebenen Brennstoff zum Heizen.
-
Wird in der Nähe des Aufstellortes mit feuer- oder explosionsgefährlichen Stoffen gearbeitet, muss
der Kaminofen rechtzeitig außer Betrieb gesetzt werden.
-
Die Feuerraumtüre muss während des Betriebes stets geschlossen sein.
-
Der Kaminofen darf nur mit dem eingeschobenen Aschekasten betrieben werden. Leeren Sie den
Aschekasten regelmäßig.
-
Die Asche sollte nur im erkalteten Zustand entsorgt werden.
2.2 Aufstellvorschriften und Sicherheitsabstände
Die baurechtlichen Vorschriften und feuerpolizeilichen Bestimmungen, nationale und
europäischen Normen sowie örtliche Vorschriften für die Installation und den Betrieb der
Feuerstätte sind einzuhalten.
Die Feuerstätte darf nur bei ausreichender Tragfähigkeit der Aufstellfläche aufgestellt werden. Bei
unzureichender Tragfähigkeit müssen geeignete Maßnahmen (z.B. Platte zur Lastverteilung
unterlegen) getroffen werden, um diese zu erreichen.
Bei der Ofenaufstellung müssen folgende Feuersicherheitsanforderungen eingehalten werden:
1.
Die generelle Mindestentfernung des Gerätes nach hinten zur Aufstellwand beträgt 15 cm.
Darüber hinaus ist ein Mindestabstand von mindestens 30 cm nach beiden Seiten des
Gerätes zu brennbaren Gegenständen einzuhalten.
2.
Vor dem Kaminofen darf sich im Strahlungsbereich innerhalb von 100 cm kein Material
(Möbel, Textilien, Dekorationen usw.) befinden.
3.
Erfolgt die Aufstellung des Kaminofens auf einem brennbaren bzw. temperaturempfindlichen
Boden, so muss dieser auf eine nicht brennbare Unterlage (z.B. Glaskeramik- oder Stahlplatte)
gestellt werden, die den Ofen, von der Feuerraumöffnung aus gemessen, nach vorne um
mindestens 50 cm und seitlich um mindestens 30 cm überragt.
4.
Der Kaminofen darf nur mit dem eingeschobenen Aschekasten betrieben werden.
5.
Wird in der Nähe des Aufstellortes mit feuer- und explosionsgefährlichen Stoffen gearbeitet, muss
der Kaminofen rechtzeitig außer Betrieb gesetzt werden.
3. BRENNSTOFFE
3.1 zulässige Brennstoffe
Gemäß der 1.Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes dürfen in
Kaminöfen nur raucharme Brennstoffe verbrannt werden.
Für diesen Ofen sind dies ausschließlich:
naturbelassenes, stückiges Scheitholz einschließlich anhaftender Rinde, Holzbriketts nach DIN
51731 HP2 und Braunkohlebriketts
UNZULÄSSIG ist dagegen die Verbrennung z.B. von:
-
lackiertem oder kunststoffbeschichtetem o. sonstig behandeltes Holz, Rindenabfälle,
-
Spanplatten o. Plattenwerkstoffe, Papier, Kartonagen und Altkleider, Kunst- und Schaumstoffe
-
mit Holzschutzmitteln behandeltem Holz, Hausmüll
-
Papierbriketts (Schadstoffe: Cadmium, Blei, Zink)
-
feuchtem Holz (Restfeuchte > 15 %), Pellets, alle festen o. flüssigen holzfremden Stoffen
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und

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