Garantie und Reparaturen
ReSound übernimmt für Material- und Herstellungsfehler des Hörsystems Garantieleistungen, die in den
Garantiebedingungen vorgesehen sind. In seinem Servicekonzept bürgt ReSound durch die Verwendung
von ReSound-Originalteilen oder -Hörsystemen für eine gesicherte Funktion. Als Vertragspartner der Glo-
bal-Compact-Initiative der United Nations verpflichtet sich ReSound, sich dabei nach den bewährten um-
weltverträglichen Verfahren zu richten. Dafür werden im Ermessen von ReSound die Hörsysteme gegen
neue oder aus neuwertigen Teilen gefertigte Hörsysteme ausgetauscht oder unter Verwendung neuer oder
aufgearbeiteter Teile repariert. Die Garantiezeit des Hörsystems ist der Garantiekarte zu entnehmen, die
von Ihrem Hörgeräteakustiker bereitgestellt wird.
Um Ihr Hörsystem warten zu lassen, wenden Sie sich an Ihren Hörgeräteakustiker.
Sollte Ihr ReSound-Hörsystem nicht funktionieren, muss es von einem qualifizierten Servicetechniker re-
pariert werden. Versuchen Sie nicht, das Gehäuse des Hörsystems zu öffnen, da dadurch die Garantie für
das Hörsystem erlischt.
Temperaturprüfung, Transport und Aufbewahrung
Die Hörsysteme von GN ReSound wurden verschiedenen Temperatur- und Feuchte-Wärme-Wechselprü-
fungen zwischen -25 °C und +70 °C nach internen und branchenüblichen Standards unterzogen. Wäh-
rend Transport und Aufbewahrung darf die Temperatur die Grenzen von -20 und 60 °C und eine relative
Luftfeuchtigkeit von 90 % nicht überschreiten (nicht kondensierend, für begrenzten Zeitraum). Luftdruck
zwischen 500 und 1100 hPa ist unbedenklich.
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