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Stihl HSA 66 Gebrauchsanleitung Seite 22

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deutsch
Schneidwerkzeug
Zahnabstand:
HSA 66:
30 mm
HSA 86:
33 mm
Hubzahl (Leerlauf):
3000 1/min
Schnittlänge:
HSA 66:
500 mm
HSA 86:
450 mm
620 mm
Schärfwinkel zur
Messerebene:
HSA 66:
35°
HSA 86:
45°
Gewicht
ohne Akkumulator, mit Schneidwerk -
zeug, ohne Messerschutz
HSA 66:
3,1 kg
HSA 86:
3,0 kg
3,3 kg
Schall- und Vibrationswerte
Zur Ermittlung der Schall- und
Vibrationswerte wird der
Betriebszustand nominelle
Höchstdrehzahl berücksichtigt.
1)
je nach Ausführung
2)
Ausführung mit 450 mm
Schnittlänge
3)
Ausführung mit 620 mm
Schnittlänge
20
Weiterführende Angaben zur Erfüllung
der Arbeitgeberrichtlinie Vibration
2002/44/EWG siehe www.stihl.com/vib/
Schalldruckpegel L
EN 60745 - 2 - 15
HSA 66:
HSA 86:
Schallleistungspegel L
1)
EN 60745 - 2 - 15
1)
HSA 66:
HSA 86:
Vibrationswert a
Handgriff
links
HSA 66:
3,7 m/s
HSA 86:
3,7 m/s
Für den Schalldruckpegel und den
Schallleistungspegel beträgt der
K - Faktor nach RL 2006/42/EG =
2)
2,5 dB(A); für den Vibrationswert beträgt
3)
der K - Faktor nach RL 2006/42/EG =
2
2,0 m/s
.
Die angegebenen Vibrationsswerte sind
nach einem genormten Prüfverfahren
gemessen worden und können zum
Vergleich von Elektrogeräten
herangezogen werden.
Die tatsächlich auftretenden
Vibrationswerte können von den
angegebenen Werten abweichen,
abhängig von der Art der Anwendung.
Die angegebenen Vibrationswerte
können zu einer ersten Einschätzung
der Vibrationsbelastung verwendet
werden.
nach
p
83 dB(A)
83 dB(A)
nach
w
94 dB(A)
94 dB(A)
nach EN 60745 - 2 - 15
hv
Handgriff
rechts
2
2
2,3 m/s
2
2
2,3 m/s
Die tatsächliche Vibrationsbelastung
muss eingeschätzt werden. Dabei
können auch die Zeiten berücksichtigt
werden, in denen das Elektrogerät
abgeschaltet ist, und solche, in denen es
zwar eingeschaltet ist, aber ohne
Belastung läuft.
Transport
STIHL Akkumulatoren erfüllen die nach
UN - Handbuch ST/SG/AC.10/11/Rev.5
Teil III, Unterabschnitt 38.3 genannten
Voraussetzungen.
Der Benutzer kann STIHL
Akkumulatoren beim Straßentransport
ohne weitere Auflagen zum Einsatzort
des Gerätes mitführen.
Beim Luft- oder Seetransport sind die
länderspezifischen Vorschriften zu
beachten.
Weiterführende Transporthinweise
siehe www.stihl.com/safety - data - sheets
REACH
REACH bezeichnet eine EG
Verordnung zur Registrierung,
Bewertung und Zulassung von
Chemikalien.
Informationen zur Erfüllung der REACH
Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 siehe
www.stihl.com/reach
HSA 66, HSA 86

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