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Bosch RTM Betriebsanleitung Seite 248

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KTM behält sich das Recht vor, Garantieleistungen zu verweigern, wenn die Unterlagen
bei Einsenden des Akkus nicht vollständig sind.
Im Garantiefall verpflichtet sich KTM, die beanstandeten Akkus zu reparieren oder nach
Ermessen von KTM gegen ein gleichwertiges Tausch- oder Ersatzteil auszutauschen.
Garantiereparaturen werden im Hause KTM oder vom jeweiligen Servicepartner durch-
geführt. Die Kosten für Reparaturen, die im Vorfeld durch nicht von KTM autorisierte Stel-
len durchgeführt werden, werden nicht erstattet. In diesem Fall erlischt die Garantie.
Reparaturleistungen oder der Austausch im Rahmen der Garantie bedeuten keine Ver-
längerung und keinen Neubeginn des Garantiezeitraumes. Reparaturen und direkter
Austausch im Rahmen der Garantie können mit funktionell gleichwertigen Austau-
scheinheiten erfolgen.
Haftungsausschluss:
KTM haftet nicht für Vermögensschäden, Ausfallzeiten, Leih- oder Mietgeräte, Fahrtkosten,
entgangenen Gewinn oder Ähnliches. Die Haftung von KTM ist auf den Anschaffungswert des
Produktes beschränkt.
Weder KTM noch seine Tochtergesellschaften sind haftbar für Begleit- oder Folgeschäden
oder für Verletzungen einer gesetzlichen oder vertraglichen Gewährleistungspflicht für die-
ses Produkt. Die Rechte des Käufers gegen den Verkäufer nach der jeweils geltenden, natio-
nalen Gesetzgebung, d.h. die aus dem Kaufvertrag abgeleiteten Rechte des Käufers gegen-
über dem Verkäufer, wie auch andere Rechte werden von dieser Garantie nicht angetastet.
Mit dieser Garantie gewährleistet KTM eine freiwillige Herstellergarantie für Akkus. In der EU
gilt grundsätzlich für Verbraucher eine Gewährleistungszeit von mindestens zwei Jahren
nach Übergabe der Kaufsache. Grundsätzlich besteht ein Vorrang der Nacherfüllung vor dem
Rücktritt oder einer Minderung. Die Nacherfüllung gilt grundsätzlich erst dann frühestens
als gescheitert, wenn zwei Nacherfüllungsversuche fehlgeschlagen sind. KTM weist darauf
hin, dass es sich bei Akkus um der Alterung unterworfene Teile handelt - übliche Alterung ist
von Gewährleistung und Garantie ausgeschlossen.
In Bezug auf die restlichen Fahrradkomponenten gelten die in diesem Kapitel weiter oben
genannten Bestimmungen. Die Garantie gilt nicht, wenn andere Mängel als Material- oder
Verarbeitungsfehler festgestellt werden.
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