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Errichteranleitung BMC 1016-RS

10. Installationshinweise

- An die Energieversorgung der Brandmelderzentrale dürfen keine anlagenfremden Betriebsmittel
angeschlossen werden. Außerdem sind die VDE-Vorschriften sowie die Vorschriften der örtlichen
EVU zu beachten. Alle Gleichstromanschlüsse sind mit abgeschirmten Telefonkabeln auszuführen.
Die Abschirmung ist an geeigneter Stelle anzubringen.
- Die Installation ist gemäß den VDE Vorschriften auszuführen (VDE 0800 Teil 4).
- Die Leiter mehrerer Alarmkreise können in einem Kabel bis zum Verteiler hin zusammengefaßt
werden. Der Mindestabstand der Kabel zu parallel verlaufenden Starkstromkabeln ist gemäß
den VDE Vorschriften einzuhalten.
- Leitungsnetz Die BMA muß über ein eigenes Leitungsnetz verfügen. Verteiler müssen innen rot
gekennzeichnet sein. Werden Leitungen z.B. durch Verteiler anderer Fernmeldein-
stallationen geführt, müssen die Anschlußklemmen rot gekennzeichnet sein.
Leitungen müssen ausreichend mechanisch geschützt, verlegt und befestigt sein und den von der
Raumnutzung gestellten Anforderungen genügen.
Leitungen zur Ansteuerung brandschutztechnischer Einrichtungen oder zu bestimmten Alarmmitteln,
die keine Primärleitungen sind, müssen im Bedarfsfall für einen Funktionserhalt von mindestens 30
Minuten ausgelegt sein.
Der Leitungsquerschnitt muß entsprechend der Stromaufnahme der verwendeten Geräte sowie
entsprechend der Leitungslänge ausgelegt werden; der Leitungsdurchmesser muß mindestens
0,6mm je Ader betragen.
Die Anzahl der Leitungsverbindungen sollte so gering wie möglich sein. Jede Verbindung muß durch
ein zuverlässiges Verfahren hergestellt werden.
Wo Maßnahmen gegen Blitzeinwirkungen, statische Aufladungen oder Überspannungen aus Starkst-
romanlagen notwendig sind, ist DIN VDE 0845 Teil 1 zu berücksichtigen.
Im Raum für Anschlußleitungen zum Versorgungskreis muß auf eine sichere Trennung (verstärkte
Isolation; Luftstrecke 4mm, Kriechstrecke 5mm) zu den SELV-Kreis-Leitungen (Safety extra low
voltage = Niederspannungsverdrahtung) geachtet werden.
- Netzanschluß
Für die Energiezuführung aus dem elektrischen Netz muß ein eigener Stromkreis mit eigener, be-
sonders gekennzeichneter Absicherung verwendet werden.
Vor dieser Absicherung darf bis zum niederspannungsseitigen Einspeisepunkt des elektrischen
Netzes (Stelle der Energiespeisung in das Gebäude, in dem sich die BMZ befindet) nur noch einmal
abgesichert werden. Es muß ausgeschlossen sein, daß durch das Abschalten anderer Betriebsmittel
der Stromkreis zur BMA unterbrochen wird. Bei Verwendung einer externen Energieversorgung ist
diese mit der Zentrale zu einer mechanischen Einheit zu verbinden.
- Melder und Zentralen
Melder müssen so angebracht werden, daß die Gefahr der mechanischen Beschädigung gering ist.
Brandmelderzentralen müssen so angebracht werden, daß die Gefahr möglicher Beschädigung
gering ist.
Bei der Auswahl und beim Einbau in 19" (Schrank) Gehäusen sollte auf folgende Dinge geachtet
werden:
* Einbaumöglichkeit für Gehäuseschloß (wenn nicht schon vorhanden)
* Einbaumöglichkeit von Kontakten zur Überwachung der Tür (Deckel-, Türkontakte)
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