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9.2.8 Normierung des Meßwertes
Definition
Normierung
Einfache Normierung
GWA 4NEB 333 0329-01
Normierung bedeutet eine Gleichstellung des analogen Meßwertes mit
einer bestimmten Anzahl digitaler Einheiten.
Das heißt, ein bestimmter Meßwert entspricht einer bestimmten Anzahl an
digitalen Einheiten.
Die Analogeingangs-Module haben für den Nennbereich (siehe Kapitel 5)
eine Auflösung im S7-Modus von z.B. 3 456 Schritten (digitalen Einheiten).
Demnach entsprechen 0 ... 3 456 Schritte z.B. einem Nennbereich von
0 ... 10 V oder 0 ... 20 mA (siehe Kapitel 5).
Ein Meßwert von 10 V entspricht einem Wert von 3 456 digitalen Einheiten.
Am Ausgang des FC 10 steht der Meßwert linksbündig im Zweierkomple-
ment zur Weiterverarbeitung an.
Vor der Normierung des Meßwertes wird der Meßwert zuerst um 3 Stellen
nach rechts geschoben (durch 8 geteilt).
Wird in der SPS mit einer Auflösung von z.B. 1 mV (0,001 V = KF+1)
gerechnet, so bedeutet das, daß 3 456 digitale Einheiten einem Wert von
KF+10000 (= 10 000 mV = 10 V) gleichzustellen sind.
Folgendes Bild zeigt die einzelnen Schritte der Umwandlung.
AS-i
Meßmodul
Übertragung
10 V
3456
FB 10
Einheiten
Bild 9-4: Normierung Meßwert
Die Normierung berechnet sich nach folgender Grundformel:
Istwert Nennwert
--------------------------------------------------------------------
Die in der Formel verwendeten Bezeichnungen stehen für:
- Istwert
- Nennwert
- Einheiten
- Normierter Wert
SPS
3 Stellen nach
rechts schieben
Normierung
KF+27648
KF+3456
KF+3456
KF+10000
=
Normierter
Einheiten
Einheiten des Meßwertes im S7-Format
normierter Nennbereich mit entsprechender Auflösung
z.B. KF+10000 für 10 000 mV
Auflösung des Analogmodules (3 456 Einheiten)
normiertes Ergebnis des Meßwertes
Programmierung in STEP 7
Programm
KF+10000
10 000 mV
Wert
10 V
9-11

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