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Hindernisse; Steigungen Und Gefälle; Sicherheit In Fahrzeugen; Benutzung Öffentlicher Wege Und Strassen - B+B Triton Bedienungsanleitung

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2.5. Hindernisse

Zur Überwindung von Hindernissen (z.B. Bordsteine,
Stufen etc.) verwenden Sie bitte unbedingt Auffahrrampen.
Vermeiden Sie ein ungebremstes Fahren gegen ein
Hindernis oder das Herunterspringen von Absätzen.
2.6. Steigungen und
Gefälle
Beachten Sie stets, dass bei extremen Einstellungen der
Rückenlehne Ihr Rollstuhl bereits bei einer geringen
Steigung nach hinten umkippen kann. Befahren Sie bei
diesen Extremeinstellungen Steigungen und Gefälle nur
mit Unterstützung einer Begleitperson. Benutzen Sie auch
die Anti-Kipprollen um ein Umkippen nach hinten zu ver-
meiden.
2.7. Sicherheit in
Fahrzeugen
Es wird darauf hingewiesen, dass Rollstühle nicht als Sitz-
gelegenheit in irgendwelchen Fahrzeugen verwendet werden
sollten. Der Benutzer muss vom Rollstuhl auf einen Fahr-
zeugsitz wechseln.
2.8. Benutzung öffent-
licher Wege und Strassen
Der Rollstuhl ist für den Innen- und Außenbereich konzipiert.
Im Straßenverkehr ist die Straßenverkehrsordnung zu
beachten.
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2.9. Zweckbestimmung

Der Rollstuhl ist ausschließlich zur Mobilitätssteigerung
und den Transport von gehbehinderten Menschen gemäß
angegebenen Indikationen konzipiert. Die maximale
Benutzerlast beträgt 125 kg.

2.10. Indikationen

Gehunfähigkeit bzw. stark ausgeprägte Gehbehinderung durch
• Lähmung
• Gliedmaßenverlust
• Gliedmaßendefekt / -deformation
• Gelenkkontrakturen / Gelenkschäden
(nicht an beiden Armen)
• Sonstige Erkrankungen
Eine Versorgung mit Rückenlehnenverstellung über 30°
und Fußstützen, die bis zur Waagerechten hochgestellt
werden können, ist dann angezeigt, wenn eine nahezu
waagerechte Lagerung intermittierend, z. B. aufgrund
orthostatischer Kollapszustände erforderlich ist.

2.11. Kontraindikationen

Die Verwendung des Rollstuhls ist ungeeignet bei
• Wahrnehmungsstörungen
• Starken Gleichgewichtsstörungen
• Gliedmaßenverlust an beiden Armen
• Gelenkkontrakturen / Gelenkschäden an beiden Armen
• Sitzunfähigkeit
• Verminderter oder nicht ausreichender Sehkraft
Bischoff & Bischoff GmbH • Stand 26.04.2007
Triton
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