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Bremsen; Antikippräder (Optional); Bereifung; Hindernisse - B+B Revolution R1 Bedienungsanleitung

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Revolution
| Adaptivrollstuhl

2.2. Bremsen

Die direkt auf den Reifen der Räder wirkenden Bremsen sind nur als
Feststellbremsen zu verwenden, d.h. sie dürfen nur im Ruhezustand des
Rollstuhls und nicht zur Verringerung der Fahrgeschwindigkeit betätigt
werden.
Beim Abbremsen aus schneller Fahrt oder auf langen Gefällstrecken
unter Verwendung der Greifreifen, erhitzen sich Finger und Handflä-
chen. Achtung Verbrennungsgefahr!
2.3. Antikippräder (optional)
Die Antikippräder verhindern, dass der Rollstuhl nach hinten kippt. Be-
achten Sie, dass das Fahren mit Antikipprädern bei stufigem Gelände,
Hebebühnen und Rampen nur eingeschränkt möglich ist. Stellen Sie
ausreichend Abstand nach oben, unten und zu den Seiten sicher.

2.4. Bereifung

Achten Sie stets auf eine ausreichende Profiltiefe (> 1mm) Ihrer Be-
reifung. Bei zu geringer Profiltiefe kann ein sicheres Fahrverhalten des
Rollstuhls nicht mehr gewährleistet werden.

2.5. Hindernisse

Zur Überwindung von Hindernissen (z.B. Bordsteine, Stufen etc.) ver-
wenden Sie bitte unbedingt Auffahrrampen. Vermeiden Sie ein unge-
bremstes Fahren gegen ein Hindernis oder das Herunterspringen von
Absätzen.
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2.6. Steigungen und Gefälle
Beachten Sie stets, dass bei extremen Einstellungen der Antriebsachse
Ihr Rollstuhl bereits bei einer geringen Steigung nach hinten umkippen
kann. Befahren Sie bei diesen Extremeinstellungen Steigungen und
Gefälle nur mit Unterstützung einer Begleitperson. Die Standfestigkeit
Ihres Rollstuhl kann durch Verschieben der Antriebsachse nach hinten
(siehe auch Radstandsverlängerung) verbessert werden.

2.7. Sicherheit in Fahrzeugen

Es wird darauf hingewiesen, dass Rollstühle nicht als Sitzgelegenheit
in irgendwelchen Fahrzeugen verwendet werden sollten. Der Benutzer
muss vom Rollstuhl auf einen Fahrzeugsitz wechseln.
2.8. Benutzung öffentlicher
Wege und Straßen
Der Rollstuhl ist für den Innen- und Außenbereich konzipiert. Im Stra-
ßenverkehr ist die Straßenverkehrsordnung zu beachten.

2.9. Zweckbestimmung

Der Rollstuhl ist ausschließlich zur Mobilitätssteigerung und den Trans-
port von gehbehinderten Menschen gemäß angegebenen Indikationen
konzipiert. Die maximale Benutzerlast beträgt 125 kg.
Bischoff & Bischoff GmbH | 27.08.2013
Revolution
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