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Produkthaftung, Informationspflicht - Pottinger SERVO III Betriebsanleitung

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ALLG./BA SEITE 2 / 9300-D
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Produkthaftung, Informationspflicht
Die Produkthaftpflicht verpflichtet Hersteller und Händler beim Verkauf von Geräten die Betriebsanleitung
zu übergeben und den Kunden an der Maschine unter Hinweis auf die Bedienungs-, Sicherheits-und
Wartungsvorschriften einzuschulen.
Für den Nachweis, dass die Maschine und die Betriebsanleitung ordnungsgemäß übergeben worden
sind, ist eine Bestätigung notwendig.
Zu diesem Zweck ist das
- Dokument A unterschrieben an die Firma Pöttinger einzusenden
- Dokument B bleibt beim Fachbetrieb, welcher die Maschine übergibt.
- Dokument C erhält der Kunde.
Im Sinne des Produkthaftungsgesetzes ist jeder Landwirt Unternehmer.
Ein Sachschaden im Sinne des Produkthaftungsgesetzes ist ein Schaden, der durch eine Maschine
entsteht, nicht aber an dieser entsteht; für die Haftung ist ein Selbstbehalt vorgesehen (Euro 500,-).
Unternehmerische Sachschäden im Sinne des Produkthaftungsgesetzes sind von der Haftung ausge-
schlossen.
Achtung! Auch bei späterer Weitergabe der Maschine durch den Kunden muss die Betriebsanleitung
mitgegeben werden und der Übernehmer der Maschine muss unter Hinweis auf die genannten Vorschriften
eingeschult werden.
Sehr geehrter Kunde!
Sie haben eine gute Wahl getroffen, wir freuen uns darüber und gratulieren
Ihnen zur Entscheidung für Pöttinger und Landsberg. Als Ihr Landtech-
nischer Partner bieten wir Ihnen Qualität und Leistung, verbunden mit
sicherem Service.
Um die Einsatzbedingungen unserer Landmaschinen abzuschätzen und
diese Erfordernisse immer wieder bei der Entwicklung neuer Geräte be-
rücksichtigen zu können, bitten wir Sie um einige Angaben.
Außerdem ist es uns damit auch möglich, Sie gezielt über neue Entwick-
lungen zu informieren.

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