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Grundsätzliches; Aufstellräume; Verbrennungsluftversorgung - ruegg Axinit Front S Montageanleitung

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CLASSIC-LINE
ECO-LINE
Grundsätzliches
Aufstellräume
Offene Kamine dürfen nicht aufgestellt werden:
– in Treppenräumen, ausser in Wohngebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnun-
gen.
– in allgemein zugänglichen Fluren.
– in Räumen, in denen leicht entzündliche oder explosionsfähige Stoffe oder
Gemische verarbeitet, gelagert oder hergestellt werden.
– in Räumen oder Wohnungen, die durch Lüftungsanlagen mit Hilfe von Ventila-
toren permanent entlüftet werden. Diese Anforderung gilt aber nicht für Räume,
die mit Lüftungsanlagen mit Sicherheitsvorrichtungen entlüftet werden, die ei-
nen Unterdruck im Aufstellraum selbständig und zuverlässig verhindern oder
den Unterdruck nie unter 0.04 mbar sinken lassen. Ausser Betracht bleiben
diese Anforderungen an Aufstellräume mit Entlüftungsanlagen beim Einbau
von raumluftunabhängigen Feuerstätten.

Verbrennungsluftversorgung

Offene Kamine dürfen in Räumen ohne direkte Verbrennungsluftzuleitung von
aussen aufgestellt werden, wenn:
– diese mindestens eine Tür ins Freie oder ein Fenster haben, das geöffnet wer-
den kann oder mit anderen derartigen Räumen unmittelbar oder mittelbar in ei-
nem Verbrennungsluftverbund stehen. Bei Aufstellung in Wohnungen oder
sonstigen Nutzungseinheiten dürfen zum Verbrennungsluftverbund nur Räume
derselben Wohnung oder Nutzungseinheit gehören. Kamine dürfen in vorge-
nannten Räumen nur errichtet oder aufgestellt werden, wenn ihnen mindestens
360m
Verbrennungsluft je Stunde und m
3
nen. Ausser Betracht bleiben obige Anforderungen bei Feuerstätten, die raum-
luftunabhängig bzw. raumluftgetrennt betrieben werden können.
Offene Kamine dürfen in Räumen mit direkter Verbrennungsluftzuleitung von
aussen, aufgestellt werden, wenn:
– aus dem Raum eine dem jeweiligen Kamineinsatz entsprechende Aussenluft-
leitung ins Freie führt. Diese Aussenluftleitung muss im Aufstellraum über eine
dicht verschliessbare Klappe verfügen. Die Stellung der Klappe muss erkenn-
bar sein.
– die Aussenluftleitungen den Landesbauverordnungen entsprechend hergestellt
sind und sie in Gebäuden mit mehr als zwei Vollgeschossen und Aussenluftlei-
tungen, die Brandwände überbrücken, so dass Feuer und Rauch nicht in ande-
re Geschosse oder Brandabschnitte übertragen werden können.
Montageanleitung
Feuerraumöffnung zuströmen kön-
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