6.3.
Die
Doppelverglasung
Brennrauminnenseite und der Seite zum Aufstellraum erfolgen. Sollten die
inneren, in Hohlraum liegenden Scheiben verschmutzt sein, so hat die
Reinigung ausschließlich durch den Kundendienst oder einem geschulten
Fachbetrieb zu erfolgen.
Durch den Betrieb kann sich ein leichter heller Schimmer zwischen den
Glasscheiben
Reklamationsgrund.
6.4.
In regelmäßigen Abständen während der Heizsaison ist der Wasserdruck
der Heizungsanlage zu überprüfen. Der Kamineinsatz darf nur im
vollständig befüllten und entlüfteten Zustand betrieben werden.
Die
heizungstechnische
(thermische Ablaufsicherung, Sicherheitsventil, etc.) und der anderen
Komponenten ist jährlich vor der Heizsaison notwendig. Die Hinweise in
den Installations- und Bedienungsanleitungen der jeweiligen Hersteller
der Komponenten sind zu beachten. Diese Überprüfung darf nur von
einem Fachunternehmen durchgeführt werden, das die Funktionalität der
einzelnen Bauteile sicherstellen kann. Wir empfehlen, mit Ihrem
Fachunternehmen
durchgeführten
Fachunternehmen im Inbetriebnahmeprotokoll zu dokumentieren! Im
Reklamationsfall
Servicepersonal vorzulegen.
Für den Zugang zu den wasserseitigen Anschlüssen, kann eine
Revisionsöffnung in der Rückwand geöffnet werden. Dazu ist die
Brennraumauskleidung (Seitenwände, Rückwand, Ascherost, Aschetopf
und Brennraumboden) zu demontieren.
Ein Betrieb ohne Brennraumauskleidung ist nicht zulässig!
Nach der Inspektion ist das Verschlussblech der Revisionsöffnung wieder
zu
montieren
Reinigung der Doppelverglasung RG1,
RG2 und RG4
darf
zeigen.
Diese
Wartung des Wasserwärmetauschers
Kontrolle
einen
Wartungsvertrag
jährlichen
Sicherheitskontrollen
sind
die
und
die
Brennraumauskleidung
durch
den
Betreiber
Ablagerungen
aller
erfolgten
Wartungsarbeiten
34
nur
sind
jedoch
Sicherheitseinrichtungen
abzuschließen.
sind
von
einzubauen.
auf
der
kein
Die
Ihrem
dem
Die