In der Endphase des Abbrandes den Stellhebel nicht ganz nach links
stellen, um zu vermeiden, dass der Kaminzug zusammenbricht und es
zu einem Schwelbrand in dem Kamineinsatz kommt.
Wird die Verbrennungsluft zu früh geschlossen, und die Glut beim
Nachlegen komplett zugedeckt, kann es zu einer explosionsartigen
Verbrennung (Verpuffung) kommen!
Zur Vermeidung von Widerständen im Glutbett sollte die Asche öfters
vorsichtig abgeschürt werden, damit sich das Ascherost nicht zusetzt
und die Zuluft ungehindert strömen kann.
5.5.
Die Verbrennungsluftleitung muss stets frei sein.
Damit ein Hitzestau im Kamineinsatz verhindert wird, müssen die
vorhandenen Luftaustrittsgitter oder Öffnungen frei und beim Feuern
geöffnet sein.
Im Strahlungsbereich des Kamineinsatzes dürfen bis zu einem
Abstand von mindestens 80 cm, gemessen ab Vorderkante
Feuerraumöffnung, keine Gegenstände aus brennbaren Materialien
aufgestellt werden.
Gegenstände
Oberflächen der Feuerstätte nicht abgestellt werden.
Keine Unterdruck erzeugenden Geräte in der gleichen Etage/im
gleichen Raumluftverband verwenden (z.B. Dunstabzugshaube in der
Küche). Hier besteht die Gefahr des Rauchaustritts in den Wohnraum
(nicht bei RLU).
Außerhalb des Strahlungsbereiches dürfen an der Kaminverkleidung
im Abstand von 5 cm keine brennbaren Gegenstände oder Materialien
abgestellt oder verbaut werden, wenn die Oberflächentemperatur
> 85 °C beträgt oder erreicht werden kann.
Beachten Sie, dass sich eine im Betrieb befindliche Kaminanlage sehr
stark aufheizt. An der Scheibe können Temperaturen von über 300 °C
entstehen. Benutzen Sie immer den mitgelieferten Hitzeschutz-
handschuhh.
Feuerstätten dürfen in Deutschland nur gemäß der 2. Stufe der
1. BlmSchV betrieben werden.
Verbrennungsluft – Umluft - Frischluft
aus
brennbaren
Materialien
28
dürfen
auf
freien