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Schutz Im Bereich Vor Der Feuerraumöffnung; Fußböden; Tragende Bauteile Aus Beton Und Stahlbeton - Rokossa Energy Rlu Aufbauanleitung

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Zur einwandfreien Funktion ist eine jährliche (möglichst vor der
Heizsaison) durchzuführende Wartung der Kamineinsätze durch
einen Fachmann unerlässlich!
Die Feuerstätte darf nicht verändert werden! Es dürfen nur original
Ersatzteile, die vom Hersteller zugelassen worden sind, verwendet
werden! Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an Ihren Fachhändler!
4.
Schutz im Bereich vor der Feuerraumöff-
nung
4.1
Fußböden
Vor den Feuerungsöffnungen von Feuerstätten mit verschlossenem
Feuerraum sind Fußböden aus brennbaren Baustoffen durch einen Belag
aus nicht brennbaren Baustoffen zu schützen. Der Belag muss sich nach
vorn auf mindestens 50 cm und seitlich auf mindestens 30 cm über die
Feuerungsöffnung hinaus erstrecken.
Vor Feuerstätten, die offen betrieben werden können, sind Fußböden aus
brennbaren Baustoffen nach vorn entsprechend der Höhe des Feuer-
raumbodens bzw. des Feuerbocks über dem Fußboden zuzüglich 30 cm
(jedoch mindestens 50 cm), seitlich entsprechend der Höhe des Feuer-
raumbodens bzw. des Feuerbocks über dem Fußboden zuzüglich 20 cm
(jedoch mindestens 30 cm)durch einen Belag aus nicht brennbaren
Baustoffen zu schützen. Bei Einbau eines Stehrosts von mindestens 10
cm Höhe genügen nach vorne 50 cm und seitlich 30 cm Brandschutz.
Der nicht brennbare Belag kann aus Keramik (z.B. Kacheln, Fließen), aus
Naturstein oder anderen mineralischen Baustoffen (z.B. Marmor, Granit),
aus Metall mit mind. 1 mm Dicke oder aus entsprechend belastbarem
Glas bestehen. Der Belag muss gegen Verschieben gesichert und
befestigt sein.
Wir dein Stehrost (nicht im Lieferumfang enthalten) von mindestens 10 cm
Höhe fest eingebaut, so genügen die vorgenannten Mindestabstände, und
zwar abweichende vom Stehrost gemessen.
4.2

Tragende Bauteile aus Beton und Stahlbeton

Die offenen Kamine sind so aufzustellen, dass sich seitlich der Austritts-
stellen für die Warmluft innerhalb eines Abstandes von 50 cm und bis zu
einer Höhe von 50 cm über den Austrittsstellen keine tragenden Bauteile
aus Beton oder Stahlbeton befinden.
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