2.
Bestimmungsgemäße
Verwendung
Die Installation und die Nutzung der Wasser-
enthärtungsanlage unterliegen jeweils den
geltenden nationalen Bestimmungen.
Neben
der
Betriebsanleitung, den
Verwenderland und an der Einsatzstelle
geltenden verbindlichen Regelungen zur
Unfallverhütung sind auch die anerkannten
fachtechnischen Regeln für sicherheits- und
fachgerechtes Arbeiten zu beachten.
Das zu enthärtende Wasser muss der
europäischen Trinkwasserrichtlinie
entsprechen!
Vor einer Nutzung mit Wasser anderer Qua-
lität bzw. mit Zusätzen ist unbedingt mit dem
Hersteller / Lieferer Rücksprache zu halten!
Die Wasserenthärtungsanlage ist für den
Einsatz in kaltem Trinkwasser bis zu einer
Umgebungstemperatur von maximal 30 °C
geeignet.
Sie ist nach dem neuesten Stand der Tech-
nik und den anerkannten sicherheitstech-
nischen Regeln in Deutschland hergestellt.
Die Wasserenthärtungsanlage darf aus-
schließlich wie in der Betriebsanleitung be-
schrieben genutzt werden. Eine andere
oder darüber hinausgehende Nutzung gilt
als nicht bestimmungsgemäß.
Es bestehen zusätzliche Gefahren bei nicht-
bestimmungsgemäßer Verwendung und bei
Nichtbeachtung der Gefahrensymbole und
Sicherheitshinweise. Für hieraus resultie-
rende Schäden haftet der Hersteller / Liefe-
rer nicht. Das Risiko trägt allein der Anwen-
der.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung
gehört auch das Beachten der Betriebsan-
leitung.
Vor einer Nutzung der Wasserenthärtungs-
anlage außerhalb der in der Betriebsanlei-
tung aufgeführten Einsatzgrenzen ist unbe-
dingt mit dem Hersteller / Lieferer Rück-
sprache zu halten.
6
Bestimmungsgemäße Verwendung
im
JUDO i-soft safe
Die Wasserenthärtungsanlage ist nur in
technisch einwandfreiem Zustand sowie
bestimmungsgemäß,
gefahrenbewusst
Betriebsanleitung zu benutzen!
Funktionsstörungen umgehend beseiti-
gen lassen!
Um das Abwasser im Betrieb und auch bei
einem eventuellen Defekt der Anlage sicher
ableiten zu können, sind die im Kapitel „An-
forderungen an den Einbauort" gemachten
Angaben genau einzuhalten!
ACHTUNG
(siehe Kapitel „Sicherheitshinweise und
Gefahren bei Nichtbeachtung")
Mit dem Abwasser wird das verbrauchte
Regeneriersalz aus den Enthärtersäulen
entfernt. Es darf daher nicht zum Bewässern
von Pflanzen oder zu ähnlichen Zwecken
verwendet werden.
Für DVGW-geprüfte Enthärtungsanlagen
wird der Einsatzbereich in der DIN EN 806-2
und DIN 1988-200 festgelegt. Entsprechend
der Norm bestehen für diese Wasserenthär-
tungsanlage keine Einschränkungen hin-
sichtlich des Einsatzbereiches. Die Kapazi-
tät der Enthärtungsanlage ist so ausgelegt,
dass sowohl das gesamte Wasser für ein
Ein- oder Mehrfamilienhaus als auch ent-
sprechende Teilwassermengen für Warm-
wasser, für Schwimmbad, für Wasch-
maschine und Geschirrspülautomat teilent-
härtet werden können.
2.1
Wasserdruck
Der Wasserdruck muss zwischen 2 bar und
7 bar liegen.
Der Wasserdruck darf 2 bar nicht unter-
schreiten, da sonst die Funktion beeinträch-
tigt werden kann! Wird die Wasserenthär-
tungsanlage nicht regelmäßig gewartet, so
kann es zu einer Beeinträchtigung der
Enthärterfunktion kommen.
sicherheits-
unter
Beachtung
und
der