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Brennstoffe; Holzhackschnitzel; Holzpellets; Ungeeignete Brennstoffe - Herz BioFire 600 Betriebsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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3

BRENNSTOFFE

3.1

Holzhackschnitzel

Holzhackschnitzel für nichtindustrielle Verwendung
mit geringem Feinanteil gemäß EN 17225-1/4
gemäß folgender Spezifikation:
Eigenschaftsklasse A1, A2, B1
Partikelgröße P16B und P31,5 und P45A
 G30 bzw. G50
Wassergehalt min. 15 % bis max. 40 %
Aschegehalt: < 1.0 (A1), < 1.5 (A2),
< 3,0 (B1) m-%
Heizwert im Anlieferungszustand > 3,1 kWh/kg
Schüttdichte BD im Anlieferungszustand
> 150 kg/m³
Die
Eigenschaftsklassen
erntefrisches Holz und chemisch unbehandelte
Holzrückstände dar. A1 enthält Brennstoffe mit
geringerem Aschegehalt, was auf keine oder wenig
Rinde hinweist und Brennstoffe mit geringerem
Wassergehalt,
während
geringfügig
höheren
Wassergehalt aufweist. B1 erweitert Herkunft und
Quelle
von
Klasse
Materialien, wie z.B. Kurzumtriebs-Plantagenholz,
Holz aus Gärten und Plantagen usw., sowie
chemisch unbehandeltes Industrie-Restholz ein.
Eigenschaftsklasse B2 umfasst auch chemisch
behandeltes Industrie-Restholz und Gebraucht-
holz.
3.2

Holzpellets

Holzpellets für nichtindustrielle Verwendung nach
ENplus, Swisspellet, DINplus oder ÖNORM M 7135
bzw. Pellets entsprechend EN 17225-2 gemäß
folgender Spezifikation:
Eigenschaftsklasse A1, A2
Der maximal zulässige Feinanteil im Brennstofflager
darf 8 % des gelagerten Brennstoffvolumens nicht
überschreiten (ermittelt mit Lochsieblochdurchmesser
5 mm)!
Feinanteil zum Zeitpunkt der Verladung: < 1,0 m-%
Heizwert im Anlieferungszustand > 4,6 kWh/kg
Schüttdichte BD im Anlieferungszustand > 600 kg/m³
Mechanische
Festigkeit
Anlieferungszustand, m-%: DU 97.5 ≥ 97,5
Durchmesser 6 mm
Die Nennleistung und die Emissionswerte können
bis zu einem maximalen Wassergehalt von 25 %
bzw. einem Mindestheizwert von 3,5 kWh/kg des
zulässigen Brennstoffes garantiert werden.
4
Nur bei Verwendung eines Rührwerkes mit 3x400 Volt
4
gemäß ÖNORM M 7133
A1
und
A2
stellen
Klasse
A2
einen
Aschegehalt
und/oder
A
und
schließt
weitere
DU,
EN 17831-1
Ab ca. 25 % Wassergehalt bzw. einem Heizwert <
3,5 kWh/kg
Minderleistung zu rechnen.
Fremdkörper, wie Steine oder Metallteile, dürfen
nicht in die Anlage eingebracht werden! Sand
und
Erde
Verschlackung.
Es kann in Abhängigkeit des Brennstoffes zur
Schlackenbildung kommen, welche eventuell auch
händisch entfernt werden muss.
Bei
Zuwiderhandlung
Garantie- bzw. Gewährleistungsanspruch. Bei
Verfeuerung von nicht geeigneten Brennstoffen
ist mit einer unkontrollierten Verbrennung zu
rechnen. Betriebsstörungen und Folgeschäden
sind wahrscheinlich.
Ist bei Bestellung ein anderer Brennstoff benannt
und
dieser
Auftragsbestätigung vermerkt, so ist die Anlage
auch mit diesem Brennstoff zu betreiben.
Hinweis: Die Anlage wird bei Inbetriebnahme auf
den jeweils vereinbarten Brennstoff eingestellt.
Diese Einstellung (Gebläsedrehzahleinstellungen,
Brennstoffniveaueinstellungen, Vor-/Nachlauf, Ge-
bläse, Taktzeiten, etc.) sollte bei gleich bleibender
Brennstoffqualität nicht verändert werden.
3.3

Ungeeignete Brennstoffe

Bei Verfeuerung von nicht geeigneten Brennstoffen
ist mit einer unkontrollierten Verbrennung zu
rechnen. Betriebsstörungen und Folgeschäden sind
wahrscheinlich.
Mögliche Folgeschäden:
 Beschädigung der thermodynamischen Brenn-
kammer, der Lambdasonde, des Rauchgas-
fühlers
durch aggressive Ablagerungen im Kessel
 Versottung bzw. Korrosionsbildung im Füllraum
durch Schwitzwasserbildung infolge zu feuchten
Brennstoffes.
 Rauchgasaustritt
Luftzuführungsöffnungen durch unkontrollierte
Verbrennung (Verpuffungen)
3.4

Brennstoffwechsel

im
Bei der Verfeuerung eines anderen Brennstoffes ist
zu beachten, dass (dieser):
1. als
Brennstoff
Luftreinhaltegesetz)
2. der Wassergehalt und die Stückgröße im
zulässigen Bereich liegen.
3. es eventuell notwendig ist, die Einstellungen für
die
Gebläsedrehzahl,
einstellungen neu abzustimmen.
Brennstoffe
ist
mit
einer
führen
zu
mehr
erlischt
auch
ausdrücklich
des
Brennkammertemperaturfühlers
an
zugelassen
Brennstoffniveau-
3
entsprechenden
Asche
und
jeglicher
in
der
den
ist
(siehe
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