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Brennstoffe; Holzhackschnitzel; Holzpellets; Allgemeine Brennstoffeigenschaften - Herz BioFire 500 Betriebsanleitung

Hackgut- pelletsanlage
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Inhaltsverzeichnis

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3

BRENNSTOFFE

3.1

Holzhackschnitzel

Holzhackschnitzel
wendung
mit
geringem
EN 17225-1/4 gemäß folgender Spezifikation:
Eigenschaftsklasse A1, A2, B1
Partikelgröße P16S und P31S und P45S
G30 bzw. G50
Wassergehalt min. 15 % bis max. 40 % *
Aschegehalt: < 1.0 (A1), < 1.5 (A2),
< 3,0 (B1) m-%
Heizwert im Anlieferungszustand > 3,1 kWh/kg
Schüttdichte BD im Anlieferungszustand
> 150 kg/m³
Die Eigenschaftsklassen A1 und A2 stellen
erntefrisches Holz und chemisch unbehandelte
Holzrückstände dar. A1 enthält Brennstoffe mit
geringerem Aschegehalt, was auf keine oder
wenig
Rinde
hinweist
geringerem Wassergehalt, während Klasse A2
einen geringfügig höheren Aschegehalt und/oder
Wassergehalt aufweist. B1 erweitert Herkunft und
Quelle von Klasse A und schließt weitere
Materialien, wie z.B. Kurzumtriebs-Plantagenholz,
Holz aus Gärten und Plantagen usw., sowie
chemisch unbehandeltes Industrie-Restholz ein.
Eigenschaftsklasse B2 umfasst auch chemisch
behandeltes Industrie-Restholz und Gebraucht-
holz.
3.2

Holzpellets

Holzpellets für nichtindustrielle Verwendung nach
ENplus,
Swisspellet,
entsprechend
EN 17225-2
Spezifikation:
Eigenschaftsklasse A1, A2
Der
maximal
Brennstofflager
Brennstoffvolumens
(ermittelt mit Lochsieblochdurchmesser 5 mm)!
Feinanteil
zum
< 1,0 m-%
Heizwert im Anlieferungszustand > 4,6 kWh/kg
Schüttdichte
BD
> 600 kg/m³
Mechanische Festigkeit DU, EN 17831-1 im
Anlieferungszustand, m-%: DU 97.5 ≥ 97,5
Durchmesser 6 mm
Die Nennleistung und die Emissionswerte können
bis zu einem maximalen Wassergehalt von 25 %
4
Nur bei Verwendung eines Rührwerkes mit 3x400 Volt
* bei Ausführung @M50 bis Wassergehalt 50%
für
nichtindustrielle
Feinanteil
gemäß
4
und

Brennstoffe

DINplus
bzw.
Pellets
gemäß
folgender
zulässige
Feinanteil
darf
8 %
des
gelagerten
nicht
überschreiten
Zeitpunkt
der
Verladung:
im
Anlieferungszustand
bzw. einem Mindestheizwert von 3,5 kWh/kg des
zulässigen Brennstoffes garantiert werden.
Ver-
Ab ca. 25 % Wassergehalt bzw. einem Heizwert <
3,5 kWh/kg
Minderleistung zu rechnen.
Fremdkörper, wie Steine oder Metallteile,
dürfen
nicht
werden! Sand und Erde führen zu mehr Asche
und Verschlackung.
Es kann in Abhängigkeit des Brennstoffes zur
Schlackenbildung
auch händisch entfernt werden muss.
Bei
Zuwiderhandlung
Garantie- bzw. Gewährleistungsanspruch. Bei
Verfeuerung
Brennstoffen ist mit einer unkontrollierten
Verbrennung zu rechnen. Betriebsstörungen
und Folgeschäden sind wahrscheinlich.
Ist bei Bestellung ein anderer Brennstoff benannt
und
dieser
mit
Auftragsbestätigung vermerkt, so ist die Anlage
auch mit diesem Brennstoff zu betreiben.
Hinweis: Die Anlage wird bei Inbetriebnahme auf
den jeweils vereinbarten Brennstoff eingestellt.
Diese Einstellung (Gebläsedrehzahleinstellungen,
Brennstoffniveaueinstellungen,
Gebläse,
gleichbleibender Brennstoffqualität nicht verändert
werden .
3.3
Heizwert (
Brennstoffe)
6-20%
4,0kWh/kg
21-30% Wassergehalt
im
3,0kWh/kg
31-40% Wassergehalt
2,5kWh/kg
41-50% Wassergehalt
2,5kWh/kg *
Mindest-Energiedichte
Brennstoffes) E = 800kWh/m³
Mindestwärmeabnahme
Mindestwärmeabnahme (24Std.) zur Aufrechterhaltung
der Verbrennung):
20%
Brennstoff M20 oder „W20"
40% der Nennleistung bei feuchtem Brennstoff
M40 oder „W40"
40% der Nennleistung bei feuchtem Brennstoff
M50 oder „W50" *
Brennstoffe
ist
mit
einer
in
die
Anlage
kommen,
welche
erlischt
von
nicht
auch
ausdrücklich
Taktzeiten,
etc.)
Allgemeine
Brennstoffeigenschaften
Mindest-Heizwert (Hu) der einzusetzenden
:
Wassergehalt
M20
M30
M40
M50
(des
der
Nennleistung
3
entsprechenden
eingebracht
eventuell
jeglicher
geeigneten
in
der
Vor-/Nachlauf,
sollte
bei
oder
„W20":
oder
„W30":
oder
„W40":
oder
„W50":
einzusetzenden
(permanente
bei
trockenem
7

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