Ausgabe
Handbuch
2008-05-19 Werkstatthandbuch, Stiga Villa/Ready 1 Allgemeines
1.3 Garantie
1.3.1 Garantiedauer
Für normale private Nutzung: zwei Jahre
ab Kaufdatum.
Für professionellen Einsatz: 200
Betriebsstunden oder drei Monate, je
nachdem, was zuerst eintritt.
1.3.2 Verlängerte Garantie
Die Garantiedauer kann auf maximal 300
Betriebsstunden oder drei Jahre ab
Kaufdatum verlängert werden, wenn die
vorgeschriebenen Grundserviceleistungen
innerhalb des jeweiligen
Garantiezeitraums von einer autorisierten
Stiga-Servicewerkstatt durchgeführt
wurden. Die Serviceleistungen sind im
Serviceheft einzutragen.
1.3.3 Bauteilgarantie, Rahmen
Auf das Rahmen wird eine Garantie von 10
Jahren ab Kaufdatum gewährt.
Die Garantie gilt unter der Voraussetzung,
dass die vorgeschriebenen
Grundserviceleistungen innerhalb des
jeweiligen Garantiezeitraums von einer
autorisierten Stiga-Servicewerkstatt
vorgenommen wurden. Die
Serviceleistungen sind im Serviceheft
einzutragen.
Kapitel
1.3.4 Ausnahmen
Die Garantie deckt keine Schäden ab bei:
• Nichtbeachtung der mitgelieferten Bedi-
enungsanleitung.
• Unachtsamkeit.
• Falscher oder unzulässiger Nutzung oder
Montage.
• Anwendung von Ersatzteilen, die keine
Originalersatzteile sind.
• Anwendung von Zubehör, das nicht von
Stiga stammt oder von Stiga zugelassen
ist.
Die Garantie erstreckt sich ebenfalls nicht
auf:
• Verschleißteile wie beispielsweise Klin-
gen, Riemen, Räder, Batteri und
Seilzüge.
• Normalen Verschleiß.
• Motor und Getriebe. Für diese gelten die
Garantiebedingungen der jeweiligen Her-
steller.
Es gelten die im Land des Käufers gültigen
gesetzlichen Vorschriften. Die darin
geregelten Rechte des Käufers werden
durch diese Garantie nicht eingeschränkt.
1.3.5 Garantiebedingungen
Den Garantieschein ausfüllen und an Stiga
oder an einen von Stiga autorisierten
Wiederverkäufer schicken.
Bei Garantieansprüchen sollen früher
ausgeführte Reparaturen und
Servicedaten, durch eine Kopie des
Serviceheftes, vorgewiesen werden.
Seite
4