Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Periodische Wartung Und Kontrolle; Wichtige Hinweise - Swegon EPSILON ECHOS Montageanleitung Und Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

7.6. Periodische Wartung und Kontrolle

7.6.1. Wichtige Hinweise

Warnung!
Sämtliche in diesem Kapitel beschrieben Tätigkeiten
dürfen nur durch entsprechend qualifiziertes Fach-
personal durchgeführt werden!
Bei allen Wartungsarbeiten die Einheit spannungslos
schalten und gegen Wiedereinschalten sichern!
Verdichter und einzelne Rohrleitungen sind stark
erhitzt, bei Arbeiten in der Nähe besonders vorsichtig
sein!
In der Nähe von Verflüssigerlamellen sehr vorsichtig
arbeiten, denn diese Aluminiumlamellen sind sehr
scharfkantig!
Ein Wartungsvertrag stellt für den Betreiber die An-
lagenfunktion dauerhaft sicher und verlängert ggf.
die Gewährleistung des Errichters.
Die Wartung der Gesamtanlage hat gemäß Kunden-
vorgabe bzw. mindestens nach rechtlichen Vorgaben
zu erfolgen! Es sind dabei die Funktionen der einzel-
nen Komponenten zu prüfen!
Die Wartung umfasst im Wesentlichen die Prüfungen,
wie sie auch bei der Inbetriebnahme und Einregulierung
des Geräts erfolgt sind.
Verschleißteile sind auszutauschen und Dichtigkeits-
prüfungen müssen entsprechend den nationalen
Vorschriften periodisch durchgeführt werden!
Die Betriebsstoffe sind zu überprüfen(Wasserqualität,
Glykolkonzentration usw.) und gegebenenfalls zu
ergänzen, anzupassen oder auszutauschen!
Die Regelung der Gesamtanlage ist auf korrekte Ein-
stellwerte und einwandfreie Funktion zu prüfen!
Um eventuellen Hochdruckstörungen des Kältesystems
vorzubeugen sollten Filter und Siebe im Hydraulik-
kreislauf und luftgekühlte Wärmetauscher gegebe-
nenfalls regelmäßig gereinigt werden!
Um starken Geräuschemissionen vorzubeugen sollten
die Lager der Pumpen und der Ventilatoren regelmäßig
auf Geräuschentwicklung überprüft werden!
Eine ordnungsgemäße Dokumentation der Wartungs-
arbeiten ist anzulegen. Als Grundlage für die
erforderliche Wartung dienen: VDMA-Arbeitsblätter
24243 Teil 3 sowie nationale Vorschriften und Gesetze.
7.6.2 Betreiberpflichten
Warnung!
Betreiber von Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärme-
pumpen, die fluorierte Treibhausgase als Kältemittel
enthalten, haben zum Schutz der Umwelt besondere
Pflichten (Verordnung EN (Nr.) 517/2014).
Das Entweichen von Kältemittel aus Lecks muss
verhindert und alle Undichtigkeiten im Kältesystem
müssen so schnell wie möglich beseitigt werden.
Anlagen mit Kältemittelfüllungen ab 5 Tonnen
CO
-Aquivalent müssen wie folgt durch zertifiziertes
2
Personal auf Dichtigkeit kontrolliert werden:
R410A /GWP = 2.088
Kontrolle
(1)
ab 5 Tonnen
1 x pro Jahr
(1)
ab 50 Tonnen
2 x pro Jahr
(1)
ab 500 Tonnen
4 x pro Jahr
1) CO2-Äquivalent
2) mit LES alle zwei Jahre (LES - Leckage-Erkennungssystem nach Artikel 5)
3) mit LES jährlich
4) mit LES halbjährlich
Wartung, Instandhaltung, Installation, Dichtigkeits-
prüfung, Füllen und Rückgewinnung von Kältemittel
darf nur von Personal, das gemäß EG-Verordnung
303/2008 zertifiziert ist, durchgeführt werden!
Für Anlagen ab 5 Tonnen CO
füllung beseht Aufzeichnungspflicht über die Dichtig-
keitsprüfungen und die nachgefüllte und entnomme-
ne Kältemittelmenge! Diese Aufzeichnungen müssen
mindestens 5 Jahre lang aufbewahrt und auf Verlan-
gen der Behörde vorgelegt werden!
Das Betriebshandbuch zur Dokumentation der
Dichtigkeitskontrollen kann auf Anfrage beim Hersteller
erworben werden.
Füllmengen
keine
bis 2,39 kg
(2)
2,4 bis 23,94 kg
(3)
23,95 bis 239,46 kg
(4)
ab 239,47 kg
-Äquivalent Kältemittel-
2
63

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis