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9.2.3. Schalterpol
Inspektionen des Schalterpols sind über die
Festlegungen gemäß Abschnitt 9.2.1. hinaus
nicht erforderlich.

9.3. Wartung

9.3.1. Schaltgerät allgemein
Wird anlässlich von Inspektionen gemäß Ab-
schnitt 9.2.1. die Notwendigkeit von Reinigungs-
maßnahmen festgestellt, so ist wie folgt zu ver-
fahren:
• Vor dem Reinigen ist der Arbeitsbreich
gegebenenfalls nach den nach DIN VDE/IEC
vorgegebenen „Sicherheitsregeln" freizuschalten
und gegen Wiedereinschalten zu sichern
• Reinigen der allgemeinen Oberflächen:
– Trockene Staubablagerung geringer Haftung
mit weichem, trockenem Lappen.
– Stärker haftende Verschmutzungen mit
leichtalkalischem Haushaltsreiniger oder mit
Rivolta BWR 210.
• Reinigen der Isolierstoffoberflächen und leitfä-
higen Bauteile:
– Leichte Verschmutzungen: mit Rivolta BWR
210.
– ark haftende Verschmutzungen: mit Kaltrei-
niger 716.
Nach dem Reinigen mit klarem Wasser nach-
wischen und sorgfältig trocknen.
Hinweis
Nur halogenfreie Reinigungsmittel verwenden,
keinesfalls 1.1.1-Trichloräthan, Trichloräthylen
oder Tetrachlorkohlenstoff!
9.3.2. Federspeicherantrieb und
Kraftübertragungssystem
Eine Wartung ist jeweils durchzuführen nach
15.000 Schaltspielen am Federspeicherantrieb
(Antriebsmodul) und am Ausschaltdämpfer.
Teile des Kraftübertragungssystems wie (Wel-
len, Hebel, Federringe, usw.) sind wartungsfrei
bis zu 30.000 Schaltspielen.
Hinweis
Die Demontage und der Ersatz des kompletten
Federspeicherantriebs (Antriebsmoduls) darf nur
durch den Kundendienst der ABB oder ausrei-
chend geschultem und qualifiziertem Fach-
personal erfolgen. Dies gilt insbesondere wegen
den notwendigen Justierungen.
Wartungsumfang
• Motoraufzug des Federspeichers abschalten
(wenn vorhanden), Federspeicher durch EIN/
AUS-Schaltungen entspannen.
• Klimatisch und mechanisch hochbeanspruchte
Teile nach 15.000 Schaltspielen vorsorglich
austauschen (der Kundendienst der ABB steht
zur Verfügung).
Hinweis
Diese Arbeiten dürfen nur durch den Kunden-
dienst der ABB oder ausreichend geschultem und
qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt wer-
den.
9.3.3. Schalterpol
Der Schalterpol mit der Vakuum-Schaltkammer
ist bis zum Erreichen der zulässigen Schaltspiel-
zahlen gemäß Abschnitt 7.2.3. wartungsfrei.
Die Lebensdauer der Vakuum-Schaltkammer ist
durch die im Einzelfall entsprechend den Geräte-
daten zu berücksichtigende Summenstrom-
grenze gemäß Abschnitt 7.2.3. definiert. Bei
Erreichen der Summenstromgrenze sind die kom-
pletten Schalterpole auszutauschen.
Hinweis
Die Demontage und der Austausch der Schalter-
pole darf nur durch den Kundendienst der ABB
oder speziell dafür geschultem und qualifizier-
tem Fachpersonal erfolgen. Dies gilt insbesondere
wegen den notwendigen Justierungen.
Für eine Kontrolle des Vakuums (ohne Demonta-
ge des Leistungsschalters) kann z.B. verwendet
werden:
– Vakuumtester VIDAR, der Firma Programma
Electric GmbH Bad Homburg v.d.H.
Zur Überprüfung des Vakuumkammer-Innen-
drucks mit dem Vakuumtester VIDAR müssen
folgende Prüfwerte eingestellt werden:
Bemessungsspannung
des Schalters
12 kV
17,5 kV
24 kV
Prüfgleichspannung
40 kV
40 kV
60 kV

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