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Vorhersehbarer Fehlgebrauch; Verpflichtungen Des Betreibers - BEAUTY ANGEL C46 sun Gebrauchsanweisung

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04/2011
1010567-00
2.2

Vorhersehbarer Fehlgebrauch

Folgende Nutzung des Geräts ist ausdrücklich verboten:
Mehrere Personen dürfen das Gerät nicht gleichzeitig benutzen. Die
Liegescheibe kann sonst brechen und Verletzungen verursachen.
Personen mit mehr als 135 kg Körpergewicht dürfen das Gerät nicht
benutzen. Die Liegescheibe kann sonst brechen und Verletzungen verur-
sachen.
Während der Benutzung des Gerätes dürfen sich keine weiteren Perso-
nen in der Kabine aufhalten, insbesondere keine Kinder.
Personen unter 18 Jahren dürfen das Gerät nicht benutzen. Bei Missach-
tung drohen dem Betreiber hohe Geldstrafen.
Nutzung (ausschließlich) als Beauty-Gerät
Eine Verlängerung der angegebenen Anwendungszeiten kann nicht zu
einer Überlastung der Haut durch das ausgestrahlte Licht führen. Wir
empfehlen dennoch nach einer 20 minütigen Behandlung eine Pause von
48 Stunden.
Nutzung als Beauty-Gerät mit UV-Anteil (mit und ohne Sensor)
Eine Verlängerung der angegebenen Bräunungszeiten kann zu Verbren-
nungen und dauerhaften Hautschäden führen.
Sensor
Folgende Nutzung des Sensors ist ausdrücklich verboten:
An ungeeigneten Hautstellen messen, siehe Seite 25.
Zweimal an der gleichen Hautstelle messen.
Personen mit einem für die Bräunung ungeeigneten Hauttyp dürfen den Sen-
sor nicht verwenden.
2.3

Verpflichtungen des Betreibers

Als Betreiber sind Sie dafür verantwortlich, klare Bedienungs-, Reinigungs-
und Wartungsanweisungen bereitzustellen und durch Schulung und Anwei-
sung des Personals den sachgerechten und bestimmungsgemäßen Betrieb
und die sachgerechte Bedienung des Geräts sicherzustellen.
Ihre Betriebsanweisungen müssen, unter Berücksichtigung der nationalen
Arbeitsschutz- und Umweltschutzbestimmungen, den gefahrlosen Betrieb und
die gefahrlose Bedienung des Geräts ermöglichen und die Merkmale und
Erkenntnisse Ihres Betriebes berücksichtigen. Innerhalb der EU gilt die
EU-Richtlinie 89/391/EWG (in Deutschland Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV)).
Informationen für den Betreiber
Gebrauchsanweisung – 9

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