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B-3.6 Gefahren Durch Defekte Maschine; B-3.7 Gefahr Von Körperverletzungen; Sicherheitsvorrichtungen; Lastbegrenzer - Genie GTH-4013 Bedienerhandbuch

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■ B-3.6
GEFAHREN DURCH DEFEKTE
MASCHINE
• Verwenden Sie nie eine beschädigte Maschine.
• Führen Sie vor der Inbetriebnahme eine gründliche
Inspektion der Maschine durch, und prüfen Sie vor
jeder Arbeitsschicht alle Funktionen. Die Maschine
ist im Fall einer Beschädigung oder Fehlfunktion
sofort außer Betrieb zu setzen und entsprechend
zu kennzeichnen.
• Vergewissern
Sie
Instandhaltungsarbeiten gemäß diesem Handbuch
und dem Wartungshandbuch für durchgeführt
worden sind.
• Vergewissern Sie sich, dass alle Aufkleber
angebracht und lesbar sind.
• Stellen Sie sicher, dass die Bediener-, Aufgaben und
Sicherheitshandbücher vollständig und leserlich
sind und sich im Aufbewahrungsfach auf der
Plattform befinden.
■ B-3.7
GEFAHR VON
KÖRPERVERLETZUNGEN
• Die Maschine nicht benutzen, wenn Ölverluste im
Hydrauliköl oder Druckluftverluste festgestellt
werden. Austretendes Hydrauliköl oder Luft kann
zu Hautverletzungen und Verbrennungen führen.
• Die Maschine immer in einer ausreichend gelüfteten
Umgebung benutzen, um der Vergiftungsgefahr
durch Kohlenmonoxid vorzubeugen.
• Den Ausleger nicht absenken, wenn der Bereich
darunter nicht frei von Personen und Hindernissen
ist.
Stapler mit Teleskopausleger GTH-4013
SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
sich,
dass
sämtliche
Dokumentkode 57.0007.0500 - 01/2006
B-4 SICHERHEITSVORRICHTUNGEN
An der Maschine sind Sicherheitsvorrichtungen
angebracht, die nicht verstellt oder ausgebaut
werden dürfen (siehe
Ihre Wirksamkeit ist regelmäßig zu kontrollieren
(siehe Kontrollplan Kap. G-5)
Falls sie unwirksam sind, sofort die Arbeit einstellen
und die Vorrichtungen auswechseln.
Zu den Kontrollmodalitäten der Sicherheitsvorrich-
tungen siehe
Kap. D-3.17
B-5 LASTBEGRENZER
Der Lastbegrenzer soll dem Bediener bei der sicheren
Benutzung der Maschine helfen, indem er mit visuellen
und akustischen Signalen die Annäherung an die
Gefahrenzone anzeigt.
Diese Vorrichtung kann jedoch nicht die Erfahrung des
Bedieners ersetzen. Die Verantwortung für den sicheren
Betrieb und für die Beachtung aller vorgeschriebenen
Sicherheitsnormen verbleibt beim Bediener.
B-8
Seite
GEFAHR
Kap.
A-3.5).

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