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Mercury MotorGuide R3-30 Handbuch Seite 8

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ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Immer achtsam sein. Der Bootsführer ist gesetzlich dafür verantwortlich, Augen und Ohren offen zu halten,
um mögliche Gefahren rechtzeitig zu erkennen. Er muss insbesondere nach vorne ungehinderte Sicht haben.
Passagiere, Ladung oder Anglersitze dürfen die Sicht des Bootsführers nicht behindern.
Unterwasserobjekte. Beim Betrieb des Boots in seichten Gewässern die Drehzahl zurücknehmen und
vorsichtig fahren.
Stolpergefahr. Alle Seilzüge und Kabel ordnungsgemäß und aus dem Weg verlegen, um Stolpergefahren zu
vermeiden.
Unfälle melden. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Bootsführer einen Bootsunfallbericht bei der örtlichen
Wasserschutzpolizei einreichen, wenn ihr Boot an bestimmten Arten von Unfällen beteiligt war. Ein
Bootsunfall muss gemeldet werden, wenn 1.) ein Todesfall vorliegt oder vermutet wird, 2.) eine Verletzung
zugefügt wurde, die nicht mit Erster Hilfe behandelt werden kann, 3.) ein Schaden an Booten oder anderem
Eigentum entsteht, der 500 USD übersteigt oder 4.) das Boot ein Totalverlust ist. Weitere Unterstützung von
der örtlichen Wasserschutzpolizei erbitten.
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