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Topcon 3d oct 2000 Benutzerhandbuch Seite 140

Inhaltsverzeichnis

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2. EINSCHRÄNKUNGEN
2.1 Es ist dem BENUTZER VERBOTEN:
(1) Die Verwendung der SOFTWARE in oder mit
(a) Jeglichem Computer oder einer Maschine, die nicht der COMPUTER ist, oder
(b) Auf mehr als einem COMPUTER gleichzeitigt, oder
(c) In jeglichem Computernetzwerk, das nicht die Bestimmungen im obigen Punkt 1(2) erfüllt, oder
(2)(c)Kopien der SOFTWARE zu erstellen, ausgenommen zur Installation der SOFTWARE auf dem
COMPUTER oder dessen internem oder externem Festplattenlaufwerk, oder
(3) Die SOFTWARE käuflich zu überlassen, mit Dritten auszutauschen, zu vermieten, zu leasen oder
in anderer Weise darüber zu verfügen, oder eine Unterlizenz für jegliches Nutzungsrecht an der
SOFTWARE an sonst irgendjemand anderes zu vergeben, oder
(4) Die SOFTWARE anzupassen, zu modifizieren oder zu ändern, oder sie mit beliebigen anderen
Programmen zu koppeln, oder irgendeine nicht originäre Form der SOFTWARE aus ihr
abzuleiten, oder
(5) Irgendeinen Hinweis auf das Urheberrecht der SOFTWARE zu entfernen, zu löschen oder
unkenntlich zu machen, oder
(6) Die SOFTWARE durch Dekompilieren oder Zerlegen zu analysieren und zurückzuentwickeln.
2.2 In jeglichem Fall, in dem der BENUTZER den COMPUTER, sein internes oder externes
Festplattenlaufwerk oder sonstiges Speichermedium, auf dem die SOFTWARE installiert ist, mit
Dritten austauscht, an diese verkauft, das Eigentum daran auf sie überträgt, ihn oder es vermietet,
entsorgt oder verschrottet oder auf andere Weise veräußert, ist der Benutzer dazu verpflichtet, vor
dem genannten Austausch, Verkauf etc. die genannte installierte SOFTWARE vollständig zu
vernichten oder zu löschen.
3. AUSTAUSCH VON SPEICHERMEDIEN, ETC.
3.1 Falls der BENUTZER die interne oder externe Festplatte oder ein anderes Speichermedien, auf
welches diese SOFTWARE installiert ist, tauschen, erweitern, aufteilen oder neu formatieren will,
muss er TOPCON direkt oder über ihre Tochtergesellschaften, angegliederte Unternehmen, Händler
oder Vertreter vor Ausführen dieser Vorgänge schriftlich informieren. TOPCON wird den BENUTZER
in diesem Fall falls nötig anweisen, die Originalkopie der SOFTWARE in diesem Paket
zurückzugeben und die gleiche erneut zu installieren, wenn TOPCON die besagte Mitteilung vom
BENUTZER erhalten hat.
3.2 AUF KEINEN FALL KANN TOPCON, IHRE GESCHÄFTSSTELLEN, IHR VERTRIEBSNETZ ODER
IHRE AGENTEN
VERBINDUNG MIT JEGLICHER OBEN GENANNTEN AKTIVITÄT VERANTWORTLICH GEMACHT
WERDEN, WENN DIESE VOM BENUTZER OHNE EINE SOLCHE BENACHRICHTIGUNG ODER
IN NICHTERFÜLLUNG JEGLICHER VON TOPCON GEGEBENEN ANWEISUNG ENTSTANDEN
SIND.
4. COPYRIGHT
Die SOFTWARE ist das Alleineigentum von TOPCON, und der volle Rechtstitel, das Eigentum und die
Nutzungs- sowie Urheberrechte verbleiben zu jeder Zeit bei TOPCON.
5. LAUFZEIT
Diese LIZENZVEREINBARUNGEN treten mit Datum der ersten Nutzung (oder Installation) der
SOFTWARE durch den BENUTZER in Kraft und bleiben vollständig bis zu deren Beendigung gemäß
der im folgenden Abschnitt 6.1 ausführlich beschriebenen Klausel rechtskräftig.
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SOFTWARE-LIZENZVEREINBARUNG FÜR DAS PROGRAMM OCT Viewer
FÜR EVENTUELLE SCHÄDEN ODER VERLUSTE DURCH ODER IN

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