Sicherheit
2.9.2 Trägergeräte/ Hebezeuge
Das eingesetzte Trägergerät/ Hebezeug (z.B. Bagger) inklusive Tragmittel muss sich in
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betriebssicherem Zustand befinden.
Nur beauftragte und qualifizierte Personen dürfen das Trägergerät/ Hebezeug bedienen.
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Die maximal erlaubte Traglast (WLL) des Trägergerätes/ Hebezeuges und der Anschlagmittel
darf unter keinen Umständen überschritten werden!
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