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Swan Analytical Instruments AMI pH-Redox Benutzerhandbuch Seite 80

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AMI pH-Redox
Sicherheitsdatenblätter für Pufferlösungen
10 Stabilität und Reaktivität
Zu vermeidende Bedingungen:
Starke Erhitzung.
Zu vermeidende Stoffe:
Alkalimetalle, Alkaliverbindungen, Ammoniak, Erdalkalimetalle, Erdalkaliverbindungen, Laugen, Säuren,
Metalle, Metallegierungen, brennbare Stoffe, organische Lösemittel, Halogenate, Permanganate.
Gefährliche Zersetzungsprodukte:
giftige Gase
Weitere Angaben:
wirkt korrodierend;
inkompatibel mit Metallen, tierischen/pflanzlichen Geweben
11 Angaben zur Toxikologie
Akute Toxizität:
Aufgrund anderer gefährlicher Stoffeigenschaften liegen keine weiteren toxikologischen Werte vor.
Weitere toxikologische Hinweise:
Nach Hautkontakt treten schwere Verätzungen auf unter Bildung von Aetzschorfen. Am Auge kommt es
zu Hornhautschäden. Nach Verschlucken treten starke Schmerzen (Perforationsgefahr!), Uebelkeit,
Erbrechen und Durchfall, nach einer Latenzzeit von einigen Wochen u. U. Verengung des
Magenausgangs (Pylorusstenose) auf. Bei Einatmen von Aerosolen werden die betroffenen
Schleimhäute geschädigt.
12 Angaben zur Oekologie
Oekotoxische Wirkungen:
Biologische Effekte: Toxisch für Wasserorganismen. Auch in Verdünnung noch ätzend. Gefahr für
Trinkwasser beim Eindringen grosser Mengen ins Erdreich und/oder in Gewässer.
Schädigende Wirkung durch pH-Verschiebung.
Verursacht keine biologische Sauerstoffzehrung.
Weitere Angaben zur Oekologie:
Für Schwefelsäure allgemein gilt: Biologische Effekte: toxisch für Wasserorganismen: Schädigende
Wirkung durch pH-Verschiebung. LD
24 h
Nicht unverdünnt in grösseren Mengen in Gewässer, Abwasser oder Erdreich gelangen lassen!
13 Hinweise zur Entsorgung
Produkt:
Es liegen keine einheitlichen Bestimmungen zur Entsorgung von Chemikalien bzw. Reststoffen in der
EG vor. Chemikalien, die als Reststoffe anfallen, sind in der Regel Sonderabfälle. Deren Beseitigung ist
durch entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EG-Mitgliedsländer sowie in der Schweiz
auch durch die Kantone geregelt. Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (Behörde oder
Abfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, die über die Entsorgung informiert.
Verpackung:
Entsorgung gemäss den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu
behandeln. Sofern nicht behördlich geregelt, können nicht kontaminierte Verpackungen wie Hausmüll
behandelt oder einem Recycling zugeführt werden.
78
: 10 mg/l/96h; Fische: tödlich > 1,2 mg/l; ab 6,3 mg/l tödlich in
50
A-96.250.480 / 070223

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