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Handicare PUMA 40 Bedienungsanleitung Seite 31

Elektrorollstuhl
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des Produkts oder im nicht
bestimmungsgemäßen Gebrauch des
Produkts;
C. wenn Bestandteile des Produkts durch
Komponenten einer anderen Quelle
als der von Handicare verwendeten
ausgetauscht wurden und/oder wenn
Bestandteile des Produkts ohne die
Zustimmung von Handicare ausgetauscht
wurden.
5. Die Garantie, wie aufgeführt in
Bestimmungen 1 bis 3, verfällt darüber
hinaus, wenn es sich innerhalb der
Garantiezeit um eine Wiederverwendung
durch einen neuen Benutzer handelt und
diese Wiederverwendung Anpassungen
des Produktes erforderlich macht und
wenn diese Anpassungen nicht durch oder
im Auftrag und/oder nach Anweisung von
Handicare ausgeführt wurden.
6. Um den Anspruch auf die hier dargelegten
Garantien zu bewahren, muss sich der
Abnehmer im Fall eines Schadens oder
eines anderen Vorfalls so schnell wie
möglich mit Handicare in Verbindung setzen
und Handicare darüber so vollständig wie
möglich informieren. Die Möglichkeit der
Inanspruchnahme der oben genannten
Garantien entfällt für den Abnehmer in
jedem Fall 20 Arbeitstage nach dem
Schadensfall bzw. des Vorfalls, der Anlass
für die Inanspruchnahme der Garantien war.
7. Die Garantiefrist wird durch das
Auswechseln von Teilen oder die Reparatur
bzw. den Umbau des Produkts innerhalb
eines laufenden Garantiezeitraums nicht
verlängert.
8. Auf Reparaturen bzw. Umbauten des
Produkts, die nicht von oder im Auftrag
von bzw. auf Anweisung von Handicare
durchgeführt wurden, gewährt Handicare
keine Garantie. Falls Reparaturen oder
Umbauten von oder im Auftrag von
bzw. auf Anweisung eines Abnehmers
durchgeführt wurden, schützt der
Abnehmer Handicare gegenüber Dritten
vor Schadenersatzansprüchen, die sich im
weitesten Sinne des Wortes aus solchen
Reparaturen oder Umbauten ergeben.
9.2 Haftungsbestimmungen
Unbeschadet der Bestimmungen hinsichtlich
der Garantie in den für das Produkt geltenden
allgemeinen Bedingungen gilt in Bezug auf die
Garantie in jedem Fall Folgendes:
1. Unter Berücksichtigung der folgenden
Bestimmungen übernimmt Handicare nur
die Haftung für Schäden bei Tod oder
Körperverletzung, die die Folge eines
Produktmangels sind, für den Handicare
verantwortlich ist, sowie für Schäden an
einer anderen Sache, die Privateigentum
des Produktanwenders ist, vorausgesetzt,
der Schaden ist die unmittelbare Folge eines
Produktmangels.
2. Handicare übernimmt keine andere oder
weitere als die unter 1 aufgeführte Haftung.
Insbesondere haftet Handicare nicht für
Folgeschäden, egal in welcher Form.
Garantie | 31

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