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Lexmark W22 Benutzerhandbuch Seite 227

7500 series
Inhaltsverzeichnis

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LIZENZERTEILUNG. Lexmark erteilt Ihnen die folgenden Rechte ausschließlich für den Fall, dass Sie alle Bestimmungen und
Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung einhalten:
a
Verwendung. Sie dürfen eine (1) Kopie der Software verwenden. Der Begriff "Verwendung" beinhaltet das Aufbewahren, Laden,
Installieren, Ausführen oder Anzeigen der Software. Falls Sie eine Lizenz von Lexmark für die simultane Verwendung des
Softwareprogramms besitzen, müssen Sie die Anzahl der autorisierten Benutzer auf die in Ihrer Vereinbarung mit Lexmark
festgelegte Anzahl beschränken. Sie dürfen die Komponenten der Software nicht zur Verwendung auf mehreren Computern
aufteilen. Daneben dürfen Sie eine Sicherheitskopie erstellen.
b
Keine Veröffentlichung. Eine (1) Kopie des Softwareprogramms darf ausschließlich zum Zwecke der Sicherung, Archivierung
oder Installation erstellt werden, vorausgesetzt, die Kopie enthält alle Hinweise bezüglich des Eigentümers des ursprünglichen
Softwareprogramms. Sie dürfen das Softwareprogramm nicht auf ein öffentliches Netzwerk oder ein Händlernetzwerk kopieren.
c
Vorbehalt der Rechte. Das Softwareprogramm, einschließlich aller Schriftarten, ist urheberrechtlich geschützt und in Besitz
von Lexmark International, Inc. und/oder seinen Händlern. Lexmark behält sich alle nicht ausdrücklich in dieser
Lizenzvereinbarung gewährten Rechte vor.
d
Freeware. Ungeachtet der Bestimmungen und Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung erhalten Sie eine Lizenz für die Teile
des Softwareprogramms oder das gesamte Softwareprogramm, die unter öffentlicher Lizenz von Drittanbietern ("Freeware")
bereitgestellt werden. Die erhaltene Lizenz unterliegt den Bestimmungen und Bedingungen der mit der Freeware gelieferten
Softwarelizenzvereinbarung, ob in Form einer eigenständigen Vereinbarung, einer gepackten Lizenz oder einer elektronischen
Lizenzvereinbarung beim Herunterladen. Ihre Verwendung der Freeware wird gänzlich durch die Bestimmungen und
Bedingungen einer derartigen Lizenz geregelt.
4
KEINE VERÄNDERUNG DER SOFTWARE. Sie dürfen das Softwareprogramm an einen anderen Endbenutzer übertragen. Bei
einer Übertragung müssen alle Softwarekomponenten, Medien, gedruckten Materialien und diese Lizenzvereinbarung oder deren
Komponenten enthalten sein. Bei der Übertragung darf es sich nicht um eine indirekte Übertragung handeln, wie z. B. eine
Kommission. Vor der Übertragung muss der Endbenutzer, der das übertragene Softwareprogramm erhält, allen Bestimmungen
dieser Lizenzvereinbarung zustimmen. Nach der Übertragung des Softwareprogramms wird Ihre Lizenz automatisch gekündigt. Sie
dürfen das Softwareprogramm lediglich im in dieser Lizenzvereinbarung vereinbarten Umfang vermieten, unterlizenzieren oder
zuweisen. Zuwiderhandlungen sind nicht rechtswirksam.
5
AKTUALISIERUNGEN. Sie müssen eine Lizenz für das ursprüngliche Softwareprogramm besitzen, das von Lexmark für die
Aktualisierung festgelegt wurde, um ein als Aktualisierung festgelegtes Softwareprogramm zu verwenden. Nach der Aktualisierung
dürfen Sie das ursprüngliche Softwareprogramm nicht mehr verwenden, das die Grundlage für die Aktualisierung darstellte.
6
KEINE VERÄNDERUNG DER SOFTWARE. Sie dürfen das Softwareprogramm nicht bearbeiten, entschlüsseln, verändern,
rekonstruieren, disassemblieren, neu kompilieren oder anderweitig übersetzen außer in dem ausdrücklich durch geltendes Gesetz
erlaubten Umfang zum Zweck der Interoperabilität, Fehlerkorrektur und Sicherheitsüberprüfung. Falls Sie die Rechte dazu besitzen,
müssen Sie Lexmark schriftlich über jeden Versuch einer Rekonstruktion, einer Disassemblierung oder neuen Kompilierung
informieren. Sie dürfen das Softwareprogramm nur entschlüsseln, wenn es für die rechtmäßige Verwendung des
Softwareprogramms erforderlich ist.
7
ZUSÄTZLICHE SOFTWARE. Diese Lizenzvereinbarung gilt für Aktualisierungen oder Erweiterungen zum ursprünglichen von
Lexmark bereitgestellten Softwareprogramm, falls Lexmark keine anderen Bestimmungen gemeinsam mit der Aktualisierung oder
der Erweiterung bereitstellt.
8
ANSPRUCHSBESCHRÄNKUNGEN. Die gesamte Haftung von Lexmark, seine Lieferanten, Tochterunternehmen und Händlern
und Ihr ausschließlicher Rechtsanspruch bestehen in Folgendem: Lexmark gewährleistet die oben beschriebene, ausdrücklich
beschränkte Garantie. Falls Lexmark für fehlerhafte Datenträger nicht wie in der Garantie angegeben haftet, können Sie die Lizenz
beenden. Ihnen werden nach Zurücksenden aller Kopien des Softwareprogramms die Kosten zurückerstattet.
9
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. Da die Verwendung der Software optional und kostenlos ist, haften Lexmark und seine Händler
nur für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Lexmark oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Diese
Beschränkung gilt nicht für zwingende Haftung von Lexmark nach dem Produkthaftungsgesetz.
UNTER KEINEN UMSTÄNDEN SIND LEXMARK, SEINE HÄNDLER, TOCHTERUNTERNEHMEN ODER WIEDERVERKÄUFER
HAFTBAR FÜR BESONDERE, ZUFÄLLIG ENTSTANDENE, INDIREKTE, EXEMPLARISCHE SCHÄDEN, FOLGESCHÄDEN
ODER BUSSZAHLUNGEN (EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF ENTGANGENE GEWINNE ODER
ERTRÄGE, KAPITALVERLUSTE, UNTERBRECHUNGEN DER VERWENDBARKEIT ODER JEGLICHE VERLUSTE VON,
UNGENAUIGKEITEN VON ODER SCHÄDEN AN DATEN ODER AUFZEICHNUNGEN, ANSPRÜCHE DRITTER ODER SCHÄDEN
AN TATSÄCHLICHEM ODER MATERIELLEM EIGENTUM, FEHLENDER DATENSCHUTZ BEDINGT DURCH DIE ODER IN
ZUSAMMENHANG MIT DER VERWENDUNG ODER NICHTVERWENDBARKEIT DES SOFTWAREPROGRAMMS ODER IN
ANDERWEITIGER VERBINDUNG MIT EINER BESTIMMUNG DIESER LIZENZVEREINBARUNG), UNGEACHTET DER ART DER
FORDERUNG, EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT AUF BRUCH DER GARANTIE ODER DES VERTRAGS,
UNERLAUBTE HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER KAUSALHAFTUNG) UND SOGAR FALLS
LEXMARK, SEINEN HÄNDLERN, TOCHTERUNTERNEHMEN ODER WIEDERVERKÄUFERN DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER
SCHÄDEN BEKANNT WAR ODER FÜR JEGLICHE ANSPRÜCHE IHRERSEITS, DIE AUF ANSPRÜCHEN DRITTER BERUHEN,
MIT AUSNAHME DES UMFANGS, IN DEM DIESER AUSSCHLUSS DES SCHADENSERSATZES ALS NICHT GESETZMÄSSIG
FESTGELEGT IST. DIE OBEN AUFGEFÜHRTEN BESCHRÄNKUNGEN GELTEN AUCH, WENN DIE OBEN AUFGEFÜHRTEN
MASSNAHMEN IHREN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLEN.
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