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G R U N D L E G E N D E S I C H E R H E I T S H I N W E I S E
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Ersatzteile, Betriebs- und Hilfsstoffe müssen den von
WACKER NEUSON festgelegten technischen Anforde-
rungen entsprechen! Dies ist bei Originalersatzteilen
immer der Fall!
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Hydraulik-Schlauchleitungen sind in den angegebenen
Zeitabständen auszuwechseln, auch wenn keine sicher-
heitsrelevanten Mängel erkennbar sind!
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Vorgeschriebene, und in der Betriebsanleitung angege-
bene Fristen für wiederkehrende Prüfungen/Inspektionen
sind einzuhalten!
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Zur Durchführung von Wartungs- und Instandsetzungs-
maßnahmen ist eine der Arbeit angemessene Werkstatt-
ausrüstung unbedingt notwendig!
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Standort und Bedienung von Feuerlöschern sind bekannt
zumachen, Brandmelde- und Bekämpfungsmöglich-
keiten zu beachten!
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Nach den geltenden Bestimmungen ist jeder Betreiber /
Benutzer selbst verpflichtet festzustellen, ob ein Schutz-
aufbau gegen herabfallende Gegenstände (FOPS)
eingesetzt werden muss. Das heißt, der Betreiber /
Benutzer muss die Gegebenheiten an den jeweiligen
Einsatzorten eigenständig prüfen und selbst entschei-
den, ob ein FOPS- Schutzaufbau angebracht werden
muss bzw. welcher Kategorie dieser entsprechen muss.
Bei Ausstattung des Laders mit Kabine / Fahrerschutz-
dach ist dieses mit dem FOPS der Kategorie 1 geprüft.
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Für Anforderungen und Verpflichtungen, die sich aus den
Unfallverhütungsvorschriften, den Umweltvorschriften,
der Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit, dem zu-
lässigen Gesamtgewicht und den Abmaßen des Laders
ergeben, und nicht die Beschaffenheit (grundlegende
Anforderungen nach MRL 98/37/EG) des Laders betref-
fen, ist allein der Betreiber verantwortlich! Das gilt insbe-
sondere für die Anforderungen der Straßenverkehrsord-
nung (Kennzeichenpflicht), Führerscheinanforderungen
und Anforderungen an die Versicherungspflicht!