DALI-Anschluss
Das Lichtmanagementsystem LIGHTGATEplus nutzt für die Ansteu-
erung der Beleuchtungsanlage das international standardisierte
digitale DALI-Protokoll (Digital Addressable Lighting Interface).
In den anzusteuernden Leuchten sind daher dimmbare Lampen-
betriebsgeräte mit DALI-Schnittstelle erforderlich. Die DALI-Steuer-
leitungen müssen netzspannungsfest ausgeführt sein. Sie dürfen in
gemeinsamer Mantelleitung mit der Versorgungsspannung geführt
werden. Eine Polarität des Schnittstellenanschlusses ist
nicht zu beachten.
Beim Ausschalten der Beleuchtung mittels DALI-Schnittstelle bleiben
Steuergerät und Betriebsgeräte betriebsbereit mit der Versorgungs-
spannung verbunden. Um den Standby-Energieverbrauch zu minimie-
ren, empfiehlt es sich in einigen Anwendungsfällen als Hauptbedien-
element einen Netzschalter vorzusehen und die gesamte Beleuch-
tungsanlage außerhalb der Nutzungszeiten von der Stromversorgung
zu trennen. Alle vorgenommenen Systemeinstellungen bleiben dabei
erhalten. Das Einschalten der Versorgungsspannung führt in den
energiesparenden, tageslichtabhängig geregelten Betrieb der Be-
leuchtung. Ein Umschalten in den Ungeregelten-100%-Betrieb ist
jederzeit möglich (siehe Seite 5).
Alternativ zum Netzschalter kann die Standby-Leistung der Betriebs-
geräte auch durch ein LIGHTGATEplus-System-Relais vermieden
werden (siehe Seite 57-58).
Für die Ansteuerung von DALI-Betriebsgeräten bietet das System
zwei Möglichkeiten:
Abb. 1
EVG
N
max. 24 EVGs
Abb. 2
EVG
N
max. 49 EVGs
46
1
2 3 4
L
max. 25 EVGs
1
2 3 4
L
Broadcast-Betrieb
In dieser Betriebsart ist keine individuelle Adressierung der DALI-
Betriebsgeräte erforderlich. Es können maximal 2 Gruppen unter-
schieden werden. Für die Unterscheidung zweier Leuchtengruppen
werden diese mit separaten Steuerleitungen an die Leuchtenklem-
men 1 und 2, bzw. 3 und 4 ,der beiden DALI-Schnittstellen ange-
schlossen (Die DALI-Brücke ist dazu zu entfernen, Abb. 1). Jede
Gruppe darf aus maximal 25 DALI-Betriebsgeräten bestehen. Bereits
zugewiesene DALI-Adressen einzelner Betriebsgeräte bleiben unbe-
rücksichtigt.
Soll nur eine Leuchtengruppe eingerichtet werden, so können bis zu
50 Betriebsgeräte an einer gemeinsamen zweiaderigen Steuerleitung
betrieben werden (Abb. 2). Die DALI-Brücke bleibt gesetzt (Aus-
lieferungszustand). Für den Broadcast-Betrieb darf jedoch keines
der Betriebsgeräte bereits eine DALI-Gruppenadresse zugewiesen
bekommen haben (LIGHTGATEplus steuert dann im Adressierbetrieb,
siehe unten). Ggf. können die bereits vergebenen DALI-Gruppen-
adressen gelöscht werden (siehe Seite 43).
Adressier-Betrieb
Für diese Betriebsart werden alle Betriebsgeräte mit einer gemein-
samen Steuerleitung verbunden (Abb. 2). Zur Unterscheidung von
bis zu 4 Gruppen ist eine Adressierung (DALI-Gruppenadressierung)
der einzelnen DALI-Betriebsgeräte erforderlich. Insgesamt darf der
DALI-Steuerkreis aus maximal 50 DALI-Betriebsgeräten bestehen.
Bei der Festlegung der Gruppen ist zu berücksichtigen, dass eine
tageslichtabhängige Regelung nur für die Gruppen mit den Adressen
1 und 2 möglich ist. Die einzelnen Bedien- und Betriebsfunktionen
sind den Kapiteln der Bedienungsanleitung zu entnehmen.
Tasteranschluss
Im Auslieferungszustand der Master- bzw. Controllerleuchten ist eine
Brücke zwischen den Anschlussklemmen 6 und 8 eingesetzt. Das
LIGHTGATEplus-Steuergerät befindet sich dadurch im Betriebszu-
stand der Ein-Taster-Steuerung. Durch Herausnehmen der Brücke
kann in den Betriebszustand der Mehr-Taster-Steuerung gewech-
selt werden. Die Tasterfunktionen sind in den Kapiteln der Bedie-
nungsanleitung beschrieben. Die Anschluss-Leitungen der Taster
sind separat von den Netzspannung führenden Leitungen zu führen.
Bei parallelem Verlegen (z. B. in gemeinsamem Leerrohr) ist eine
gedrillte oder geschirmte Tasterleitung zu verwenden. Der Anschluss
meherer, paralleler Schließtaster (meherere Bedienstellen) ist im
Rahmen der Einhaltung der zulässigen Leitungslängen möglich. Der
Anschluss mehrerer Master- bzw. Controllerleuchten (Steuergeräte)
an gemeinsame Taster ist für T1, T2 oder T4 nicht zulässig. Die ge-
meinsame Ausschaltung von LIGHTGATEplus-Systemen mittels eines
gemeinsamen Anschlusses T3 ist zulässig. Die technischen Daten der
Tasteranschlüsse sind in der Tabelle auf Seite 60 zu entnehmen.
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