Grundlegende Sicherheitshinweise
2.13.4 Hinweise auf besondere Gefahren
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GEFAHR
Lebensgefahr durch schwebende Lasten!
Herunterfallende Lasten können zu schweren Verletzungen bis
hin zum Tod führen.
Nicht in den Schwenkbereich von schwebenden Lasten treten.
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Lasten nur unter Aufsicht bewegen.
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Schwebende Lasten nicht unbeaufsichtigt lassen.
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Geeignete Schutzausrüstung tragen.
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GEFAHR
Mögliche tödliche Gefahr für das Bedienungspersonal bei einem
Energieausfall durch Herausschleudern oder Herabfallen des
Werkstückes!
Bei einem Energieausfall kann ein sofortiger Ausfall der
Spannkraft des Spannfutters eintreten und das Werkstück
unkontrolliert freigesetzt werden. Dadurch besteht Gefahr für
Leib und Leben des Bedienungspersonals und kann erhebliche
Beschädigungen der Anlage zur Folge haben.
Der Maschinenhersteller und der Betreiber der Maschine müssen,
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auf Grund einer von ihnen durchgeführten und dokumentierten
Gefährdungsermittlung und Risikobeurteilung, dafür sorgen,
dass durch geeignete Maßnahmen bis zum Stillstand der
Maschine und der Sicherung des Werkstückes (z.B. durch einen
Kran oder ein geeignetes Hebezeug) die Spannkraft des
Spannfutters erhalten bleibt.
Die Maschinen und Einrichtungen müssen den
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Mindestanforderungen der EG-Maschinenrichtlinie entsprechen
und insbesondere wirksame technische Schutzmaßnahmen
gegen mögliche mechanische Gefährdungen besitzen.
GEFAHR
Mögliche tödliche Gefahr für das Bedienungspersonal nach
einem Backenbruch sowie bei einem Versagen des Spannfutters
nach Überschreiten der technischen Daten durch
Werkstückverlust und wegfliegende Teile!
Die vom Hersteller vorgeschriebenen technischen Daten beim
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Gebrauch des Spannfutters dürfen niemals überschritten werden.
Das Spannfutter darf nur an Maschinen und Einrichtungen
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eingesetzt werden, die den Mindestanforderungen der EG-
Maschinenrichtlinie entsprechen und insbesondere wirksame
technische Schutzmaßnahmen gegen mögliche mechanische
Gefährdungen besitzen.
05.00 | ROTA NCE | Kraftspannfutter | de | 0889149