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Vorsicht im Umgang mit Gasfedern und Druckspeichern
fährlichen Konzentrationen schädlicher Ga-
se vorhanden sind.
Mit Flüssiggas betriebene Gabelstapler dür-
●
fen nur in Garagen abgestellt werden, die
gut belüftet sind und sich nicht unter der Er-
de befinden. Nicht abgestellt werden dürfen
sie dagegen in der Nähe von Kellereingän-
gen, Gräben oder ähnlichen Vertiefungen,
in der Nähe von Abflusskanälen oder offe-
nen Kanalisationsschächten, in der Nähe
von Luftschächten, Treppen oder Orten, an
denen brennbare Materialien gelagert wer-
den.
Bei der Durchführung von Arbeiten in Werk-
●
stätten müssen der Hahn der Flasche ge-
schlossen sein und die Gasflaschen vor Hit-
ze geschützt werden. Arbeiten, die den Ein-
satz einer Flamme erfordern, insbesonde-
re zum Schweißen oder Schneiden, dürfen
nicht in der Nähe von Gasflaschen durch-
geführt werden. Gasflaschen dürfen, auch
wenn sie leer sind, nicht in Werkstätten ge-
lagert werden.
Im Falle einer Explosion, auch wenn es
●
nicht zu Verletzungen gekommen ist, muss
die zuständige Behörde informiert werden.
Hierbei sind die in dem Land, in dem
das Fahrzeug eingesetzt wird, geltenden
Bestimmungen zu beachten.
Das Auswechseln von Gasbehältern (Er-
●
setzen leerer durch volle Gasflaschen) ist
in Garagen nur erlaubt, wenn eine ausrei-
chende Entlüftung gewährleistet ist (keine
gefährliche Konzentration explosiver Gase).
Vorsicht im Umgang mit Gasfedern und Druckspeichern
VORSICHT
Gasfedern stehen unter hohem Druck. Bei unsach-
gemäßem Ausbau besteht erhöhte Verletzungsge-
fahr.
Aus Komfortgründen können verschiedene Funktio-
nen am Stapler durch Gasfedern unterstützt sein.
Gasfedern sind komplexe Teile, die unter hohem In-
nendruck (bis 300 bar) stehen. Diese dürfen keines-
falls ohne Anleitung geöffnet und ausschließlich in
spannungsfreier Lage eingebaut werden. Der autori-
sierte Service wird gegebenenfalls die Gasfeder vor
dem Ausbau vorschriftsmäßig drucklos stellen. Vor
dem Recycling müssen Gasfedern drucklos sein.
– Beschädigungen, Seitenkräfte, Verkanten, Tem-
peraturen über 80 °C und starke Verschmutzung
vermeiden.
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B - Lagerung von Gasbehältern
Zu beachten sind hierbei alle nationalen
●
und lokalen Anforderungen und Vorschrif-
ten zur Behandlung und Lagerung voller,
tragbarer und geschlossener Behälter für
komprimierte, flüssige und gasförmige Ga-
se unter Druck. Beispielsweise ist es verbo-
ten, unter Druck stehende Behälter an fol-
genden Orten zu lagern: in unterirdischen
Räumen, Treppenhäusern, Durchgängen
und Vorräumen, insbesondere in geschlos-
senen Bereichen, Höfen oder Passagen
oder in deren Nähe sowie an Sicherheits-
ausgängen, in Garagen und am Arbeits-
platz. Alle geltenden allgemeinen Anforde-
rungen für die Verwendung und die Lage-
rung unter Druck stehender Behälter müs-
sen erfüllt werden.
In diesen Bereichen verwendete elektrische
●
Prüflampen müssen über eine luftdichte
Kammer und ein stabiles Schutzgitter verfü-
gen.
Garagen, Lager und Werkstätten müssen
●
über eine gute Entlüftung verfügen. Es ist
zu beachten, dass Flüssiggas schwerer ist
als Luft und sich daher am Boden, in Ar-
beitsgruben und anderen Bodenvertiefun-
gen ansammelt, wo sich ein explosives
Gas-Luft-Gemisch bilden kann.
Behälter von Zünd- und Wärmequellen fern-
●
halten.
Behälter vor Sonneneinstrahlung schützen.
●
Behälter unter Verschluss und für Kinder
●
unzugänglich aufbewahren.
– Beschädigte oder fehlerhafte Gasfedern unver-
züglich ersetzen.
– An den autorisierten Service wenden.
Druckspeicher stehen unter hohem Druck. Bei un-
sachgemäßem Einbau eines Druckspeichers besteht
erhöhte Verletzungsgefahr.
Vor Arbeiten am Druckspeicher muss dieser drucklos
geschaltet werden.
– An den autorisierten Service wenden.
60048011600 DE - 04/2023 - 08
VORSICHT
Sicherheit