11.2 Einbauerklärung
Einbauerklärung im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang II 1 B (Supply of Machinery (Safety) Regulations 2008):
Hersteller:
Bevollmächtigter für die Zu-
sammenstellung der relevanten
technischen Unterlagen:
Produktbezeichnung:
Produktname:
Artikelnummer:
Der Hersteller erklärt, dass das oben genannte Produkt eine unvollständige Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie ist. Das Produkt ist aus-
schließlich zum Einbau in eine Maschine oder unvollständige Maschine vorgesehen und entspricht daher noch nicht allen Anforderungen der
Maschinenrichtlinie.
Angewandte und eingehaltene grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie:
1.1.2; 1.1.3;1.1.5; 1.1.6; 1.2.2; 1.3.1; 1.3.2; 1.3.3;1.3.4;1.3.7; 1.5.1; 1.5.2; 1.5.4; 1.5.5; 1.5.6; 1.5.8; 1.5.9; 1.5.11; 1.5.13; 1.6.1; 1.6.3; 1.7.1.1; 1.7.4;
1.7.4.1;1.7.4.2; 1.7.4.3; 2.1; 2.1.1; 2.1.2; 2.2.1; 2.2.1.1
Die speziellen technischen Unterlagen gemäß Anhang VII Teil B wurden erstellt. Der Bevollmächtigte für das Zusammenstellen der technischen Unter-
lagen verpflichtet sich, die Unterlagen auf begründetes Verlangen an die einzelstaatlichen Stellen zu übermitteln. Die Übermittlung erfolgt postalisch
in Papierform oder auf elektronischem Datenträger.
Die Inbetriebnahme des Produkts ist so lange untersagt, bis festgestellt wurde, dass die Maschine, in die das oben genannte Produkt eingebaut wird,
allen grundlegenden Anforderungen der Maschinenrichtlinie entspricht.
Cheyenne HAWK Pen
MT.DERM GmbH
Blohmstraße 37-61
12307 Berlin, Germany
Dr. Andreas Pachten, CE- und Dokumentationsbeauftragter, MT.DERM GmbH
Blohmstraße 37-61
12307 Berlin, Germany
Tattoomaschine
Cheyenne HAWK Pen
CB-5.10; CBR-5.10; CB-5.10-B; CB-5.10-O; CB-5.10-P;
CB-5.10-R; CB-5.10-S
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