1 SICHERHEITSVORKEHRUNGEN
1.1 Wichtiger Hinweis
Die Anlage verfügt über mehrere integrierte
Sicherheitsvorrichtungen. Um Verletzungen zu vermeiden,
dürfen diese Sicherheitsvorrichtungen niemals umgangen werden.
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Lesen Sie vor dem Bedienungsanleitung aufmerksam durch.
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Das Gerät darf nur von autorisiertem Personal bedient
werden. Weiterhin muss das Personal regelmäßig
im Umgang mit dem Gerät geschult werden.
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Wenn eine Komponente fehlt oder beschädigt ist,
darf das Produkt NICHT verwendet werden.
•
Gehen Sie vorsichtig vor! Das Gerät arbeitet mit heißem
Wasser und ggf. Dampf. Weil die Maschine mit heißem
Wasser arbeitet, können Oberflächen des Geräts heiß sein.
•
Seien Sie vorsichtig im Umgang mit den Chemikalien
in der Maschine. Folgen Sie den Anweisungen
auf den Verpackungen der Chemie:
ͦ
Maßnahmen bei Verschlucken der Substanz,
bei Kontakt mit Augen oder Haut oder für
den Fall des Einatmens von Dämpfen.
ͦ
um Anweisungen zu Dosiermengen
und Reinigungstemperaturen einzuholen.
ͦ
um Anweisungen zu Lagerung und Sortierung/
Entsorgung von Verpackungen einzuholen.
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Vergewissern Sie sich vor Prozessstart, dass dem Gerät
Reinigungsmittel zur Verfügung steht. Das ist nicht nur
für den Betrieb des Geräts wichtig, sondern hält auch
die Reinigungskammer sauber.
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Für einen ordnungsgemäßen Betrieb muss das Gerät
stets sauber gehalten werden.
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Waschen oder spritzen Sie das Gerät nicht mit Wasser ab.
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Installation und Wartung dürfen nur von geschultem
Personal durchgeführt werden.
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Unter keinen Umständen den Türschalter des Geräts umgehen.
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Undichtigkeiten im System, z. B. durch verschlissene
Türdichtungen, müssen unverzüglich behoben werden.
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Ersatzteile müssen ausschließlich von Arjo-Vertretungen
bezogen werden.
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Tritt im Zusammenhang mit diesem Hilfsmittel ein
schwerwiegender Vorfall auf, der den Benutzer oder
den Patienten betrifft, sollte der Benutzer oder Patient den
schwerwiegenden Vorfall dem Hersteller des Hilfsmittels oder
dem Händler melden. In der Europäischen Union sollte der
Benutzer den schwerwiegenden Vorfall auch der zuständigen
Behörde des Mitgliedstaats melden, in dem er sich befindet.
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