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Scheppach HS510 Originalbetriebsanleitung Seite 17

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  • DEUTSCH, seite 1
Sägeblattwechsel (Abb. 7 - 10)
1
Ziehen sie den Netzstecker.
2
Stillstand abwarten und abkühlen lassen.
3
Bringen Sie die Wippe in Transportstellung und
arretieren Sie die Säge in dieser Position mit dem
Rasthebel.
4
Entfernen Sie die Sechskantmutter (7a) an der
Führung (7a).
5
Schieben Sie nun die Führung (7b) aus dem Ge-
windestift heraus.
6
Entfernen Sie den Federsplint (19) an der Rück-
holfeder (18).
7
Lösen Sie den Rasthebel und heben Sie dabei
die Wippe fest, damit diese nicht nach unten fällt
und die Rückholfeder unkontrolliert heraussprin-
gen kann.
8
Kippen Sie die Wippe vorsichtig zurück und legen
diese am Boden ab. (Abb. 9)
9
Nehmen Sie den Arretierbolzen (10a) zum Blockie-
ren des Sägeblatts. Stecken Sie diesen durch die
äußere Bohrung am Sägeblattschutz (15).
10 Öffnen Sie mit dem Sägeblattschlüssel (Abb. 13)
die Sechskantmutter (10b) und entfernen Sie den
die Scheibe (10c) und den Flansch (10d).
11 Nehmen Sie vorsichtig das Sägeblatt ab. Tragen
Sie dazu Sicherheitshandschuhe. (Achtung Ver-
letzungsgefahr)!
12 Bevor Sie das neue Sägeblatt einsetzen, säubern
Sie den Flansch mit einem Lappen oder Pinsel.
13 Setzen Sie das Sägeblatt und Flansch wieder ein
und ziehen Sie die Flanschmutter wieder fest an.
14 Bauen Sie das Gerät in umgekehrter Reihenfolge
wieder auf.
15 Funktionsprüfung der Wippe.
Achtung! Beim Einsetzen des Sägeblattes auf die
richtige Laufrichtung achten.
Bei Rückfragen bitte folgende Daten angeben:
• Stromart des Motors
• Daten des Maschinen-Typenschildes
• Daten des Motor-Typenschildes
Service-Informationen
Es ist zu beachten, dass bei diesem Produkt folgen-
de Teile einem gebrauchsgemäßen oder natürlichen
Verschleiß unterliegen bzw. folgende Teile als Ver-
brauchsmaterialien benötigt werden.
Verschleißteile*: Sägeblatt, Wippeneinsatz
* nicht zwingend im Lieferumfang enthalten
Ersatzteile und Zubehör erhalten Sie in unserem Ser-
vice-Center. Scannen Sie hierzu den QR-Code auf der
Titelseite.
16. Entsorgung und Wiederverwertung
Hinweise zur Verpackung
Hinweise zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG)
Elektro- und Elektronik-Altgeräte gehören
nicht in den Hausmüll, sondern sind einer
getrennten Erfassung bzw. Entsorgung zu-
zuführen!
• Altbatterien oder -akkus, welche nicht fest im Altge-
rät verbaut sind, müssen vor Abgabe zerstörungs-
frei entnommen werden! Deren Entsorgung wird
über das Batteriegesetz geregelt.
• Besitzer bzw. Nutzer von Elektro- und Elektronik-
geräten sind nach deren Gebrauch gesetzlich zur
Rückgabe verpflichtet.
• Der Endnutzer trägt die Eigenverantwortung für das
Löschen seiner personenbezogenen Daten auf dem
zu entsorgenden Altgerät!
• Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne be-
deutet, dass Elektro- und Elektronikaltgeräte nicht
über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
• Elektro- und Elektronikaltgeräte können bei folgen-
den Stellen unentgeltlich abgegeben werden:
- Öffentlich-rechtliche Entsorgungs- bzw. Sammel-
stellen (z. B. kommunale Bauhöfe).
- Verkaufsstellen von Elektrogeräten (stationär und
online), sofern Händler zur Rücknahme verpflich-
tet sind oder diese freiwillig anbieten.
- Bis zu drei Elektroaltgeräte pro Geräteart, mit
einer Kantenlänge von maximal 25 Zentimetern,
können Sie ohne vorherigen Erwerb eines Neu-
gerätes vom Hersteller kostenfrei bei diesem ab-
geben oder einer anderen autorisierten Sammel-
stelle in Ihrer Nähe zuführen.
- Weitere ergänzende Rücknahmebedingungen
der Hersteller und Vertreiber erfahren Sie beim
jeweiligen Kundenservice.
www.scheppach.com
Die Verpackungsmaterialien sind
recycelbar. Bitte Verpackungen
umweltgerecht entsorgen.
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