Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Allgemeine Garantiebedingungen - Fireplace FIRE-PLUS System Montageanleitung Und Bedienungsanleitung

Dauerbrandöfen
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Allgemeine Garantiebedingungen der Firma Fireplace GmbH
1. Die Garantiegeberin übernimmt folgende Garantie:
A, Fünf Jahre Garantie für den Korpus, dessen zweckgemäße
Werkstoffbeschaffenheit und Verarbeitung, sowie seine Funktionsfähigkeit
nach DIN 18891, DIN 18890 und DIN EN 13240. Dabei ist Voraussetzung für die
Garantieinanspruchnahme, dass die Aufbau- und Bedienungsanleitung
sorgfältig beachtet und die auf dem Geräteschild angegebene Leistung
eingehalten wurde.
B, Für die Dauer von einem Jahr gewährt die Garantiegeberin eine Garantie für
defekte, austauschbare Teile.
2. Die Garantie umfasst die Nachbesserung garantierter Teile nach Wahl der
Garantiegeberin durch Ersatz (Lieferung eines gleichwertigen Teils) oder
Instandsetzung durch den Kundendienst der Garantiegeberin. Diese hat das
Recht, die Arbeiten an Dritte zu vergeben. Im Falle der Nachlieferung eines
Gleichwertigen Teils hat die Garantiegeberin gegen den Käufer einen Anspruch
auf Nutzungsentschädigung für die Ingebrauchnahme des zurückgenommenen
Kaufgegenstandes.
3. Die Garantie gilt ab Kaufdatum.
4. Der Käufer kann die Garantie nur in Anspruch nehmen, wenn folgende
Belege/Angaben vorgelegt werden:
A, Ein Kaufbeleg, auf dem das Datum des Kaufes vermerkt ist.
B, Die Produktionsnummer (siehe Typenschild oder Garantiekarte)
C, Ein Abnahmeprotokoll eines Schornsteinfegermeisters,
bzw. Schornsteinfegerrechnung nach DIN 4705.
5. Der Garantiefall ist unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach
Feststellung der Garantiegeberin oder dem zuständigen Fachhändler zu melden.
6. Der Käufer hat die für die Feststellung des Schadens erforderlichen Auskünfte
zu erteilen und eine Untersuchung der beschädigten Teile jederzeit zu gestatten.
Ersetzte Teile müssen vom Käufer auf Verlangen zur Verfügung gestellt
werden.
7. Der Käufer hat auf Verlangen des Garantiegebers Nachweise über
durchgeführte Wartungsarbeiten vorzulegen oder zu übersenden
18. / 20

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis