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Allgemeine Garantiebedingungen; Umfang Der Garantie; Gegenstand Der Garantie; Gültigkeit - Fireplace R5690 Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis
6874-460A

10. Allgemeine Garantiebedingungen

10.1 Umfang der Garantie

Zwei Jahre Garantie auf den Korpus hinsichtlich der zweckgemäßen Materialbeschaffenheit, Verarbeitung
sowie Funktionsfähigkeit gemäß DIN EN 16510-2-1:2022. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der
Garantie ist die sorgfältige Beachtung der Aufbau- und Bedienungsanleitung sowie die Einhaltung der auf
dem Typenschild angegebenen Leistungsdaten.
Für die Dauer von einem Jahr gewährt die Garantiegeberin Garantie auf defekte, austauschbare Teile -
ausgenommen die unter Punkt 6 dieser Garantiebedingungen aufgeführten Teile.

10.2 Gegenstand der Garantie

Die Garantie umfasst nach Wahl der Garantiegeberin die Nachbesserung garantierter Teile durch Ersatzlieferung eines
gleichwertigen Teils oder durch Instandsetzung durch den Kundendienst der Garantiegeberin. Die Garantiegeberin ist berechtigt,
diese Arbeiten an Dritte zu vergeben. Im Falle der Ersatzlieferung eines gleichwertigen Teils steht der Garantiegeberin ein Anspruch
auf Nutzungsentschädigung für die Ingebrauchnahme des zurückgenommenen Kaufgegenstandes zu.
10.3 Gültigkeit
Die Garantie gilt ab Kaufdatum.
10.4 Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Garantie
Der Käufer kann die Garantie nur geltend machen, wenn folgende Unterlagen/Angaben vorgelegt werden:
Ein Kaufbeleg mit Kaufdatum
Die Produktionsnummer (siehe Typenschild oder Garantiekarte)
Die Abnahmeprotokoll eines Schornsteinfegermeisters bzw. bei Funktionsstörung eine Schornsteinberechnung gemäß DIN 4705

10.5 Meldung des Garantiefalls

Der Garantiefall ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Feststellung, der Garantiegeberin oder
dem zuständigen Fachhändler zu melden.
Der Käufer hat die für die Feststellung des Schadens erforderlichen Informationen bereitzustellen, diese auf Verlangen durch
Fotos zu dokumentieren und eine Untersuchung der beschädigten Teile jederzeit zu gestatten. Ersetzte Teile sind auf Verlangen
zur Verfügung zu stellen.
Auf Verlangen der Garantiegeberin sind Nachweise über durchgeführte Wartungsarbeiten vorzulegen oder zu übermitteln

10.6 Ausschluss der Garantie

Die Garantie erstreckt sich nicht auf:
Verschleißteile, insbesondere feuerberührte Bauteile, Dichtungen, Oberflächenbeschichtungen/Lacke, Schamott- und
Vermiculitsteine, Glasscheiben sowie bewegliche Metallteile.
Risse oder Brüche in Schamott- oder Vermiculitsteinen gelten nicht als Reklamationsgrund und berechtigen nicht zum
Umtausch.
Transportschäden
Unsachgemäße Installation, Nutzung oder Wartung
Schäden durch äußere Einflüsse
Materialbedingte Unregelmäßigkeiten bei Keramik, Speckstein, Sandstein und Naturstein
Nichtvorlage, Verfälschung oder Fehlen der unter Punkt 10.4 genannten Nachweise

10.7 Weitere Bestimmungen

Die Garantiegeberin haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die dem Käufer durch Mängel am Produkt oder durch
Arbeiten im Rahmen der Garantieleistung entstehen.
Die Garantiefrist wird durch Reparaturen oder Ersatzleistungen weder verlängert noch erneuert.
Die Garantie wird von der Garantiegeberin als Herstellerin des Produkts übernommen. Gesetzliche Gewährleistungs- oder
Haftungsansprüche – insbesondere gegenüber dem Händler, bei dem das Produkt erworben wurde – bleiben hiervon
unberührt.
Der Kundendienst der Garantiegeberin steht dem Käufer nach Ablauf der Garantie - gegen Berechnung - zur Verfügung.
Technische Änderungen bleiben vorbehalten.
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