Vorwort
1.4 Sorgfaltspflicht des Betreibers
Der Betreiber muss sicherstellen, dass
• die Produkte nur bestimmungsgemäß verwendet werden (siehe Kapitel Produktbeschreibung)
• die Produkte nur in einwandfreiem, funktionstüchtigem Zustand betrieben werden
• nur ausreichend qualifiziertes und autorisiertes Personal die Produkte betreibt
• dieses Personal regelmäßig in allen zutreffenden Fragen von Arbeitssicherheit und Umweltschutz
unterwiesen wird, sowie die Betriebsanleitung und insbesondere die darin enthaltenen
Sicherheitshinweise kennt
• die Betriebsanleitung stets in einem leserlichen Zustand und vollständig am Einsatzort der
Produkte zur Verfügung steht.
Nur Fachpersonal darf das Gehäuse des Industrie-PCs öffnen
Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass nur ausgebildetes Elektro-Fachpersonal
Achtung
das Gehäuse des Industrie-PCs öffnet.
1.4.1 Nationale Vorschriften
Je nach Maschinen- und Anlagentyp, in dem der Industrie-PC zum Einsatz kommt, bestehen nationale
Vorschriften für Steuerungen solcher Maschinen und Anlagen, die der Betreiber einhalten muss. Diese
Vorschriften regeln unter anderem, in welchen Zeitabständen die Steuerung überprüft werden muss. Der
Betreiber muss diese Überprüfung rechtzeitig veranlassen.
1.4.2 Maßnahmen im Störfall
Bei Störungen am Industrie-PC kann anhand der Liste im Abschnitt
welche Maßnahmen einzuleiten sind.
1.4.3 Anforderungen an das Bedienungspersonal
Jeder Benutzer des Industrie-PCs muss diese Betriebsanleitung gelesen haben und alle für ihn
erreichbaren Funktionen der auf dem PC installierten Software kennen.
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Hilfe bei Störungen
ermittelt werden,
C6015-0010