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GEA GLWC 0152 Betriebsanleitung Seite 50

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Pflege und Wartung
11 Pflege und Wartung
11.1 Pflege und Reinigung
11.2 Wartung
jährlich
mindestens alle 2 Jahre
Muss!
1 Wartung pro Jahr
Empfehlung!
2 Wartungen pro Jahr
50
GEFAHR DURCH SCHNEIDENDE KANTEN!
Reinigen Sie das Gerät vorsichtig, es besteht Schnittgefahr an den dünnen Lamel-
len.
Die Wartung des Gerätes darf nur durch den GEA Service oder Kälte-Fachbe-
triebe durchgeführt werden! Bei der Wartung müssen alle Arbeitsschutzvorschriften
beachtet werden!
Bevor die Wartung durchgeführt werden kann, müssen „Technische Voraussetzungen
zur Funktionsprüfung oder Wartung Kaltwassererzeuger" erfüllt sein – diese Checkli-
ste finden Sie im Anhang abgedruckt, siehe Seite 56.
Eine Überprüfung des Glykolgehaltes im System ist jährlich und immer, wenn der
Flüssigkeitsstand ergänzt wurde, notwendig.
Spätestens alle 2 Jahre muss eine Probe des Wasser-Glykol-Gemisches aus dem
System auf das Korrosionsschutzvermögen geprüft werden (z. B. im Fachhandel).
Sie müssen mindestens einmal jährlich eine Wartung durchführen lassen!
Dies ist die Bedingung für die Erhaltung Ihrer Gewährleistungsansprüche!
Der die Wartung ausführende Fachbetrieb erstellt ein „Wartungsprotokoll".
Lassen Sie sich dieses Protokoll bzw. eine Kopie davon mit den im Rahmen der War-
tung ausgeführten Arbeiten und den ermittelten Messwerten aushändigen.
Im Anhang finden Sie ein solches Protokoll abgedruckt – mit den Wartungsarbeiten,
die laut GEA durchgeführt werden müssen (siehe „GL KWE Wartungsprotokoll" auf
Seite 58). Anhand dieses Protokolls können Sie prüfen, ob Ihr Fachbetrieb alle vorge-
schriebenen Wartungsarbeiten und Messungen durchgeführt hat.
Bitte beachten Sie darüber hinaus die geltenden gesetzlichen Vorschriften zur War-
tung von Kälteanlagen/Kaltwassererzeugern und angeschlossenen Systemen!
Wir empfehlen, Ihr Gerät zweimal jährlich warten zu lassen.
HINWEIS!
Bei Leckagen, Flüssigkeits- oder Ölverlusten das Gerät sofort ausschalten und den
Service verständigen.
UMWELTSCHADEN!
Austretende Flüssigkeiten entsprechend den regional geltenden Gesetzen und
Bestimmungen umweltgerecht entsorgen.
PR-2008-0006-D • Änderungen vorbehalten • Stand 01/2008
GLWC 0152-0612 BD2
GLWC 0604-1204 BD2

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