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GEA GLWC 0152 Betriebsanleitung Seite 12

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Sicherheit und Anwenderhinweise
3.6
Bestimmungsgemäße Verwendung
Nicht bestimmungsgemäße
Verwendung
3.7
Umbauten und Änderungen
3.8
Ersatzteile
3.9
Entsorgung
3.10 Personalauswahl und -qualifikation
12
Geräte der Baureihe GLWC 0152-0612 BD2 oder GLWC 0604-1204 BD2 sind wasser-
gekühlte Kaltwassererzeuger zur Innenaufstellung und dienen ausschließlich zur Kalt-
wassererzeugung für Luftbehandlungsgeräte im klimatechnischen Bereich oder zur
Versorgung mit Kaltwasser bei Verfahrenskühlung in geschlossen Kreisläufen.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehören auch das Beachten der Betriebsan-
leitung sowie die Einhaltung der von GEA vorgeschriebenen
Inspektions- und Wartungsbedingungen.
Eine andere als die oben beschriebene Verwendung gilt als nicht bestimmungsge-
mäß. Für Schäden, die aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung resultieren, haf-
tet der Hersteller/Lieferer nicht. Das Risiko trägt allein der Anwender.
PERSONENSCHADEN UND GERÄTESCHADEN!
Der GEA Kaltwassererzeuger darf nicht betrieben werden:
– in explosionsgefährdeten Bereichen,
– in Umgebungen mit starken elektromagnetischen Feldern,
– in Umgebungen mit stark verschmutzter Luft
– in Umgebungen mit ätzender und/oder aggressiver Luft.
Sie dürfen keinerlei Veränderungen, An- und Umbauten am GEA Kaltwassererzeuger
vornehmen.
Bei An-, Umbauten oder Veränderungen am GEA Kaltwassererzeuger erlöschen
die CE-Konformität und alle Gewährleistungsansprüche.
Sie dürfen nur Original GEA Lufttechnik Ersatzteile verwenden, da GEA Luft-
technik für Schäden aus der Verwendung von Fremd-Ersatzteilen nicht haftet.
Sorgen Sie für werkstoffspezifische und umweltschonende Entsorgung von Betriebs-
und Hilfsstoffen sowie Bauteilen – siehe „Entsorgen" auf Seite 54.
Jede Person, die mit Arbeiten am GEA Kaltwassererzeuger beauftragt ist, muss diese
Betriebsanleitung vollständig gelesen und verstanden haben. Während des Arbeits-
einsatzes ist es zu spät.
Den Elektro- und Kaltwasseranschluss dürfen nur Fachkräfte ausführen, die
aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse besit-
zen über:
– Sicherheitsvorschriften und arbeitsmedizinische Regeln
– Unfallverhütungsvorschriften
– Richtlinien und anerkannte Regeln der Technik.
Die Arbeiten am Kältemittelkreislauf sind nur Fachpersonal mit entsprechender kälte-
technischer Ausbildung und ggf. nach geltendem Recht erforderlichen Befähigungs-
nachweisen für den Umgang mit Betriebsstoffen/Kältemitteln erlaubt.
Alle Fachkräfte müssen die ihnen übertragenen Arbeiten beurteilen, mögliche
Gefahren erkennen und vermeiden können.
PR-2008-0006-D • Änderungen vorbehalten • Stand 01/2008
GLWC 0152-0612 BD2
GLWC 0604-1204 BD2

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