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Sicherheitsrichtlinien
Sicherheitsrichtlinien
Der Betreiber (Unternehmer) oder die von ihm
beauftragte Person hat sicherzustellen, dass
der Fahrer alle Sicherheitshinweise versteht
und dass alle Richtlinien und Sicherheitsre-
geln eingehalten werden.
Bei der Einweisung muss sich der Fahrer ver-
traut machen mit:
den Betriebsbedingungen des Arbeitsberei-
●
ches,
den besonderen Leistungsmerkmalen des
●
Flurförderzeugs,
der Bedienung von Anbaugeräten.
●
Am unbeladenen Flurförderzeug müssen
Fahr-, Schalt- und Lenkübungen so lange trai-
niert werden, bis diese sicher beherrscht wer-
den. Erst dann mit beladenem Flurförderzeug
üben.
Sicherer Betrieb
GEFAHR
Das Flurförderzeug darf nicht durch Unbefugte be-
nutzt werden.
Nur eingewiesenen, berechtigten und zum Bedienen
beauftragten Personen darf der Zugang zum Flurför-
derzeug möglich sein.
Ein kontrollierter Zugang ist möglich über Schalt-
schlüssel oder Eingabeeinheit mit Tastatur oder mit
Transponder.
GEFAHR
Lebensgefahr durch unzureichende Sichtverhältnis-
se.
Stapler dürfen nur betrieben werden, wenn der Fah-
rer über ausreichende Sicht verfügt.
– Arbeitsbereich ausreichend beleuchten oder Ar-
beitsscheinwerfer einsetzen.
– Blendung durch Beleuchtung (z. B. Klemmbrettbe-
leuchtung) vermeiden. Bei Bedarf die Beleuchtung
entsprechend einstellen oder ausschalten.
– Frontscheibe, Heckscheibe, Dachscheibe und
Seitenscheiben sowie Rückspiegel und Beleuch-
tung müssen vor Fahrtantritt von Beschlag und
ggf. Schmutz, Eis und Schnee befreit werden.
– Bei Staplern mit Fahrerkabine ohne Heizung oder
ohne Klimaanlage muss der Fahrer während des
Betriebs durch Lüften für freie Sicht sorgen.
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1292 801 1590 DE - 07/2024 - 04
Sicherheit