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Geberit FLOWFIT Bedienungsanleitung Seite 25

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Anforderungen an die Wärmedämmung gemäß Gebäudeenergiegesetz
Wärmedämmung für Wärmeverteilungs- und
Warmwasserleitungen sowie Armaturen nach
§ 69 und § 71 Absatz 1
Tabelle 10:
Mindestdicke der Dämmschicht
Innendurchmesser
Leitung/Armatur
Leitungen/
di
Armaturen
[mm]
≤ 22
20
> 22 ‒ ≤ 35
30
> 22 ‒ ≤ 100
di
> 100
100
1)
Nicht anzuwenden, wenn sich Wärmeverteilungsleitungen in beheizten Räumen oder in Bauteilen
zwischen beheizten Räumen eines Nutzers befinden und ihre Wärmeabgabe durch frei liegende
Absperreinrichtungen beeinflusst werden kann
2)
Wand-/Deckendurchbrüche, Kreuzungsbereiche, Verbindungsstellen, zentrale Leitungsnetzverteiler
3)
Wärmeverteilungsleitungen, die nach dem 31.01.2002 zwischen beheizten Räumen verschiedener
Nutzer verlegt wurden. Für Leitungen, die sich im Fußbodenaufbau befinden, beträgt die Mindestdicke
der Dämmschicht 6 mm.
Warmwasserleitungen mit einem Wasserinhalt
von bis zu 3 l
Die Tabelle „Mindestdicke der Dämmschicht" (siehe
oben) ist nicht anzuwenden auf
Warmwasserleitungen mit einem Wasserinhalt von
bis zu 3 l, die weder in den Zirkulationskreislauf
einbezogen noch mit elektrischer Begleitheizung
ausgestattet sind (Stichleitungen) und sich in
beheizten Räumen befinden.
Wärmedämmung von Kälteverteilungs- und
Kaltwasserleitungen sowie Armaturen nach § 70
Bei Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen
sowie Armaturen von Raumlufttechnik- und
Klimakältesystemen beträgt die Mindestdicke der
Dämmschicht, bezogen auf die Wärmeleitfähigkeit
0,035 W/(m•K), 6 mm.
© 12/2023 Baustelleneinweisung Geberit FlowFit
Mindestdicke der Dämmschicht [mm] bei Wärmeleitfähigkeit λ = 0,035 W/(m•K)
Verbindungsstellen/
1)
Durchbrüche
10
15
di/2
50
MONTAGE   DÄMMUNG VON LEITUNGSSYSTEMEN
Wärmeverteilungs-
2)
3)
leitungen
10
15
di/2
50
Materialien mit anderen Wärmeleitfähigkeiten
Bei Materialien mit anderen Wärmeleitfähigkeiten
als 0,035 W/(m•K) sind die Mindestdicken der
Dämmschichten entsprechend umzurechnen. Für
die Umrechnung und die Wärmeleitfähigkeit des
Dämmmaterials sind die in anerkannten Regeln der
Technik enthaltenen Berechnungsverfahren und
Rechenwerte zu verwenden.
Gleichwertigkeit Begrenzung
Bei Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen
sowie Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen
dürfen die Mindestdicken der Dämmschichten nach
den Nummern 1 und 2 insoweit vermindert werden,
als eine gleichwertige Begrenzung der
Wärmeabgabe oder der Wärmeaufnahme auch bei
anderen Rohrdämmstoffanordnungen und unter
Berücksichtigung der Dämmwirkung der
Leitungswände sichergestellt ist.
Bei Angrenzung an
Außenluft
40
60
2 x di
200
25

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